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Newsletter dès mars 2021

Statuts et règlements

Statuts 2014, rev. 2016, rev. 2017, rev.2019, rev. 2021 (1 julliet 2022)
Statuts 2014, rev. 2016, rev. 2017, rev.2019, rev. 2021
Statuts 2014, rev. 2016, ajout d’automne 2016
Statuts 2014, rev. 2016
Statuts 2014
Statuts 2009
Règlement des fonds 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda IV (2017), IVbis (2019) und V (2019), rev. 2021 (1. Julliet 2022), rev. 09.2022
Règlement des fonds 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda IV (2017), IVbis (2019) und V (2019)
Règlement des Fonds 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda III (2016), IV (2017), IVbis (2019) und V (2019)
Règlement des Fonds 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda III (2016), IV (2017) und V (2019)
Règlement des Fonds 2014 plus addenda III (2016) und IV (2017)
Règlement des Fonds 2013 plus Addendum I (2013) und III (2016)
Règlement des Fonds 2014, rev. 2018 plus addenda III (2016) und IV (2017)
Concept de communication 2014, complété en automne 2016
Concept de communication 2014

Règlement général 2014, rev. 2016, rev. 2021 (1. Julliet 2022)

Règlement général 2014, rev. 2016, rev. 2021
Règlement général 2014
Règlement du personnel 2014, rev. 2016
Règlement du personnel 2014
Règlement des finances 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, nouvel annexe, rev. 2020, rev. 2021 (1 julliet 2022), rev. 09.2022rev. 2022
Règlement des finances 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, nouvel annexe, rev. 2020, rev. 2021 (1 julliet 2022), rev. 09.2022
Règlement des finances 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, nouvel annexe
Règlement des finances 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, neuer Anhang, rev. 2020
Règlement des finances 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019 Règelement des finances 2014, rev. 2016, rev. 2018
Règlement des finances 2014, rev. 2016
Règlement des finances 2014
Règlement des finances 2010
Règlement des commissions 2014, rev. 2016, rev. 2020, rev. 2021
Règlement des commissions 2014, rev. 2016
Règlement des commissions 2014
Wahlreglement 2014
Cahier des charges GT Durabilité, novembre 2019
Concept de communication 2014
Règlement général 2009
Règlement du personnel 2010
Règlement des finances après l’AD 158
Règlement des commissions 2003
Règlement des élections 2010
Wahlreglement 2014, rev. 2016
Cahier des charges GT Structure, Novembre 2018
Cahier des charges GT Refugié.e.s 2017
Cahier des charges GT Réforme des cotisations des membres 2018
Cahier des charges Présence Conseil des sections, Mai 2018
Cahier des charges du GT Perméabilité-Mobilité 2018
Cahier des charges Présence Conseil des sections 01.2018
Cahier des charges du groupe de travail EPF 2008 (allemand) (français)
Cahier des charges du GT Coordination 2010(allemand) (français)
Directives pour le bureau 2009
Statuts 2002
Règlement général 2002 (03)
Règlement du personnel 2009
Règlement des finances après l’AD 154
Règlement des finances 2009
Cahier des charges GT bourses d’études 2009
Règlement des finances 2010

Projets terminés

Fin 2016, le projet HES, que l’UNES a mené depuis 2013 avec le soutien financier du SEFRI et une contribution de la fondation Mercator Suisse, a été achevé. Durant la dernière année du projet, deux enquêtes ont été réalisées et évaluées.

Rétrospective sur le projet
Le projet avait pour but d’encourager la participation estudiantine au sein des sept Hautes Ecoles spécialisées publiques de Suisse. Il s’est focalisé ainsi principalement sur les objectifs suivants :

  • Les associations d’étudiant-e-s existantes possèdent des structures consolidées. Les structures sont adaptées aux données et aux défis de chacune de ces institutions et permettent la participation le plus importante possible de tou-te-s les étudiant-e-s de ces Hautes Ecoles spécialisées.
  • Lorsque les Hautes Ecoles spécialisées possèdent une participation estudiantine bien implantée et consolidée, les associations d’étudiant-e-s et l’Union des étudiant-e-s de Suisse, en tant qu’organisation faîtière, s’en trouvent renforcées.
  • Les possibilités de participation pour les étudiant-e-s des Hautes Ecoles spécialisées sont attractives et facilement accessibles.
  • L’inscription de la participation des étudiant-e-s dans les bases légales du domaine des Hautes Ecoles spécialisées et de la politique des Hautes Ecoles est garantie.

L’UNES continuera, même après la fin du projet, à s’engager pour la promotion de la participation estudiantine dans les hautes écoles. Pour cette raison, une rencontre permettant l’échange et le réseautage, à l’adresse, en particulier, des corps exécutifs des associations étudiantes des HES, sera organisée une fois par semestre. Pendant ces rencontres, des thèmes particuliers seront discutés. En outre, l’UNES reste à disposition pour toute question de participation estudiantine.

Was heisst studentische Partizipation und wie wird sie gelebt?

Studentische Partizipation heisst Mitsprache, Mitbestimmung und Mitwirkung der Studierenden innerhalb einer Hochschule. Es bedeutet, dass die Studierenden aktiv in relevante Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse miteinbezogen werden. Während die universitären Hochschulen auf eine lange und etablierte Tradition von Studierendenorganisationen zurück blicken, stecken die jungen Fachhochschulen (FH) diesbezüglich noch in den Kinderschuhen. Zwar existieren an den meisten der sieben öffentlichen FH in der Schweiz Organisationen, welche die Interessen und Anliegen der Studierenden vertreten. Die Mitwirkungskultur ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt an den einzelnen (Teil-)Schulen. Einige kämpfen mit personellen und finanziellen Ressourcen, andere fokussieren auf die Veranstaltung von sozialen Events, ohne an der hochschulpolitischen Entscheidungsfindung mitzuwirken. Teilweise wird ihnen das gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrecht auch von Seiten der FH-Leitung nur beschränkt gewährt.

Der VSS setzt sich dafür ein, dass die studentische Partizipation an den FHs gefördert wird.

Welche Rahmenbedingungen braucht studentische Partizipation?

Damit eine Studierendenorganisation ihrem Auftrag der Interessensvertretung gerecht werden kann, benötigt sie bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Gründung einer Körperschaft, z.B. Verein
  • Anerkennung durch die Hochschulleitung als primäre Ansprechpartnerin bei Fragen und Themen, welche die Studierenden betreffen
  • Reglemente, die insbesondere das Wahlprozedere und die Verwendung der Mittel genau regelt
  • Genügend personelle und finanzielle Ressourcen
  • Ausreichende Infrastruktur

Eine fundierte Zusammenfassung für Standards der studentischen Partizipation an Fachhochschulen hat der VSS in einer Broschüre zusammengefasst.

Gesetzliche Grundlagen

Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), in Kraft seit 01.01.2015. In Artikel 30 werden «angemessene Mitwirkungsrechte aller Hochschulangehörigen» (dazu gehören die Studierenden als zahlenmässig grösste Gruppe) als Voraussetzung für die Akkreditierung einer Hochschule festgehalten (Punkt 4).
HFKG 414.20

Die Rolle des VSS

Der VSS setzt sich dafür ein, dass sich an den Fachhochschulen eine Kultur der Partizipation etabliert, die ihrem Namen gerecht wird. Auf nationaler Ebene engagiert sich der VSS dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen die studentische Partizipation begünstigen. Ausserdem unterstützt er die Studierendenorganisationen in ihrer Tätigkeit, in dem er Wissen bereit stellt und den Erfahrungsaustausch ermöglicht.

2013/14 fand unter dem Universitätsförderungsgesetzt die dritte und letzte Runde der Quality Audits an den Schweizerischen universitären Hochschulen statt. Unter dem HFKG gibt es keine Quality Audits mehr, sondern nur noch Akkreditierungen.

Quality Audits in der Schweiz, waren Evaluationsverfahren mit Fokus auf das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.

Um das Ziel der Integration der Studierenden und Studierendenschaften in alle Prozesse der Quality Audits zu erreichen, gab der VSS zusammen mit dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung OAQ (heute AAQ) einen Projektantrag beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ein. Die Finanzierung des Projektes ermöglichte es, die Studierendenschaften gezielt auf ihre Rolle in den Quality Audits vorzubereiten und zu schulen.

Zum abgeschlossenen Projekt sind verschiedene Publikationen erschienen:

In der Schweiz haben die Studierenden Zugang zu unterschiedlich hohen Stipendien. Die Bedingungen für die Gewährung von Stipendien werden von den Kantonen, und zu einem gewissen Grad auf interkantonalen Ebene, geregelt. Der VSS will, dass alle Studierenden in der Schweiz bezüglich Stipendien die gleichen Rechte haben und hat deswegen die Stipendieninitiative lanciert.

Entwicklung und aktuelle Situation in der Schweiz

Um die Problematik des Schweizerischen Stipendienwesens zu erläutern, muss vorab erst einmal geklärt werden, was ein Stipendium denn genau ist. Es ist ein finanzieller Zuschuss für junge Leute aus Familien mit wenig Geld, damit sie die Ausbildung machen können, die am besten zu ihnen passt. Stipendien sind also für einen fairen Bildungszugang unabdingbar.

Ein kleiner historischer Rückblick verdeutlicht die heutige Problematik. Die Schweizerische Bildungslandschaft hat sich in den letzten zwanzig Jahren stark verändert. Es kamen neue Hochschultypen hinzu, die Anzahl der Studierenden im tertiären Bereich stieg an und die Durchlässigkeit der Systeme wurde weiter ausgebaut. So hat sich die Anzahl der Studierenden seit 1990 verdreifacht, von gut 85‘000 auf knapp 260‘000 im Jahr 20091. Diese Zahlen veranlassen, davon auszugehen, dass der Zugang zur Bildung im tertiären Bereich einfacher geworden ist.
Die Entwicklung des Stipendienwesens in der Schweiz lässt diesen Schluss allerdings nicht zu. Das gesamtschweizerische Stipendienvolumen hat seit 1993 inflationsbereinigt um fast einen Viertel abgenommen2. Gleichzeitig nimmt die Erwerbstätigkeit der Studierenden stark zu, drei Viertel der Studierenden arbeiten neben dem Studium3.

Eine weitere Problematik ist die föderalistische Ausgestaltung des schweizerischen Stipendienwesens. So unterscheiden sich die Kriterien für die Stipendienberechtigung, der Stipendienumfang und die Anzahl Stipendienberechtigter von Kanton zu Kanton. Das interkantonale Stipendienkonkordat4 , das am 1. März 2013 in Kraft getreten ist und dem bis heute 18 Kantone beigetreten sind, strebt eine gewisse Harmonisierung an, lässt den Kantonen bewusst aber sehr viel Freiraum5. So werden die Berechnungskritierien weiterhin den einzelnen Kantonen gelassen und der vorgeschlagene Minimalbetrag für ein Vollstipendium ist nicht genug hoch, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Folglich bleiben die unfairen Unterschiede zwischen den Kantonen aber weiterhin bestehen: Zwei Studierende, die an der gleichen Hochschule eingeschrieben sind und das gleiche Fach belegen können unterschiedlich hohe Stipendien erhalten – je nachdem, in welchem Kanton ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Um gegen eben dieses Missverhältnis zu begleichen, hat der VSS die Stipendieninitiative lanciert.

Die Initiative

Im Frühjahr 2010 hat der VSS beschlossen, eine Volksinitiative mit dem Ziel, den Zugang zu Stipendien fairer zu machen6. Am 20. Januar 2012 wurde die Initiative mit mehr als 117‘000 Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat hat in seiner Mitteilung vom 23. Juni 2013 die Ablehnung der Initiative empfohlen, aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag, die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes unterbreitet. Der Gegenvorschlag wurde in der Folge vom Parlament lange diskutiert. Während die ParlamentarierInnen sich einig waren, dass Stipendien für die Chancengleichheit sehr wichtig sind und das Stipendiensystem in der Schweiz verbessert werden muss, wollten sie aber auch, dass die Kantone weiterhin für die Stipendienvergabe zuständig sind. Am 14. Juni 2015 wurde schliesslich die Initiative vom Volk abgelehnt und der indirekte Gegenvorschlag ist dadurch in Kraft getreten7.

Die Stipendieninitiative will die Regeln für Ausbildungen der höheren Berufsbildung, z.B. an einer höheren Fachschule (Tertiär B), oder für Ausbildungen an einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule, ETH oder Universität (Tertiär A) schweizweit vereinheitlichen. Der VSS erachtet dieses System als gerechter als das derzeitige, in dem die Kantone in unterschiedlicher Weise bestimmen, wie viel sie für die Stipendien ausgeben wollen, und an wie viele Studierende sie wie hohe Stipendien vergeben. Die Stipendieninitiative hätte den Zugang zu Stipendien und zu Bildung fairer gestaltet.

Und danach?

Der VSS setzt sich immer für eine Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden ein, und dazu gehören auch Stipendien. Der VSS folgt dafür aufmerksam den Vorhaben und Beschlüssen der Kantone und des Bundes in diesem Bereich.

______________________________________________
1Bildungsstatistik 2012, BFS.
2Kantonale Darlehen und Stipendien 2009, BFS (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/publikationen.assetdetail.347409.html)
3Studie zur sozialen Lage der Studierenden 2005, BFS (https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/350571/master). Laut der Erhebung von 2013 arbeiteten 75% der Studierenden neben ihrem Studium. Siehe: Studien- und Lebensbedingungen an den Schweizer Hochschulen 2015, BFS (https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/349460/master).
4http://edudoc.ch/record/106358/files/Konkordat_Stip_d.pdf.
5Jeder Kanton behält auch mit dem Beitritt die Hoheit über sein Stipendienwesen und es bleibt genügend Spielraum, um kantonale Gegebenheiten zu berücksichtigen, siehe: http://www.edk.ch/dyn/28425.php.
6https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis390t.html
7Alle Geschäfte zur Stipendieninitiative befinden sich auf der Parlamentswebseite unter der Nummer 13.056 (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20130058).

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