Newsletter Archiv
Newsletter ab März 2021
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- 1. November 2024 VSS Newsletter 📣 November 2024
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- 1. Juli 2024 VSS Newsletter 📣 Juli 2024
- 6. Juni 2024 VSS Newsletter 📣 Juni 2024
- 6. Mai 2024 VSS Newsletter 📣 Mai 2024
- 8. April 2024 VSS Newsletter 📣 April 2024
- 13. März 2024 VSS Newsletter 📣 März 2024
- 9. Januar 2024 VSS Newsletter 📣 Januar 2024
- 30. November 2023 VSS Newsletter 📣 Dezember 2023
- 7. November 2023 VSS Newsletter 📣 November 2023
- 4. September 2023 VSS Newsletter 📣 September 2023
- 2. August 2023 VSS Newsletter 📣 August 2023
- 3. Juli 2023 VSS Newsletter 📣 Juli 2023
- 1. Juni 2023 VSS Newsletter 📣 Juni 2023
- 4. Mai 2023 VSS Newsletter 📣 Mai 2023
- 3. April 2023 VSS Newsletter 📣 April 2023
- 6. März 2023 VSS Newsletter 📣 März 2023
- 6. Februar 2023 VSS Newsletter 📣 Februar 2023
- 9. Januar 2023 VSS Newsletter 📣 Januar 2023
- 5. Dezember 2022 VSS Newsletter 📣 Dezember 2022
- 7. November 2022 VSS Newsletter 📣 November 2022
- 3. Oktober 2022 VSS Newsletter 📣 Oktober 2022
- 5. September 2022 VSS Newsletter 📣 September 2022
- 2. August 2022 VSS Newsletter 📣 August 2022
- 4. Juli 2022 VSS Newsletter 📣 Juli 2022
- 6. Juni 2022 VSS Newsletter 📣 Juni 2022
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- 18. März 2022 VSS Newsletter 📣 März 2022
- 18. Februar 2022 VSS Newsletter 📣 Februar 2022
- 9. Dezember 2021 VSS Newsletter 📣 Dezember 2021
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- 23. September 2021 VSS Newsletter 📣 September 2021
- 24. Juni 2021 VSS Newsletter 📣 Juni 2021
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VSS Newsletter Oktober 2018
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Archiv: Statuten & Reglemente
Statuten 2014, rev. 2016, rev. 2017, rev.2019, rev. 2021 (1. Juli 2022)
Statuten 2014, rev. 2016, rev. 2017, rev.2019, rev. 2021
Statuten 2014, rev. 2016, ergänzt Herbst 2016
Statuten 2014, rev. 2016
Statuten 2014
Statuten 2009
Fondsreglement 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda IV (2017), IVbis (2019) und V (2019), rev. 2021 (Juli 2022), rev. 09.2022
Fondsreglement 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda IV (2017), IVbis (2019) und V (2019)
Fondsreglement 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda III (2016), IV (2017), IVbis (2019) und V (2019)
Fondsreglement 2014, rev. 2018, rev. 2019 plus Addenda III (2016), IV (2017) und V (2019)
Fondsreglement 2014 plus addenda III (2016) und IV (2017)
Fondsreglement 2013 plus Addendum I (2013) und III (2016)
Fondsreglement 2014, rev. 2018 plus addenda III (2016) und IV (2017)
Kommissionsreglement 2014, rev. 2016, rev. 2020, rev. 2021
Kommunikationskonzept 2014, ergänzt Herbst 2016
Kommunikationskonzept 2014
Geschäftsreglement 2014, rev. 2016, rev. 2021 (1. Juli 2022)
Geschäftsreglement 2014, rev. 2016, rev. 2021
Geschäftsreglement 2014
Personalreglement 2014
Finanzreglement 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, neuer Anhang, rev. 2020, rev. 2021, rev. 2022
Finanzreglement 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, neuer Anhang, rev. 2020, rev. 2021 (1. Juli 2022), rev. 09.2022
Finanzreglement 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, neuer Anhang, rev. 2020
Finanzreglement 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019, neuer Anhang
Finanzreglement 2014, rev. 2016, rev. 2018, rev. 2019
Finanzreglement 2014, rev. 2016, rev. 2018
Finanzreglement 2014, rev. 2016
Finanzreglement 2014
Finanzreglement 2010
Kommissionsreglement 2014, rev. 2016
Kommissionsreglement 2014
Wahlreglement 2014
Kommunikationskonzept 2014
Geschäftsreglement 2009
Personalreglement 2014, rev. 2016
Personalreglement 2010
Finanzreglement nach 158. DV
Kommissionsreglement 2003
Wahlreglement 2010
Pflichtenheft AG Nachhaltigkeit, November 2019
Pflichtenheft AG Struktur, November 2018; rev. 2019, rev. 2020, rev. 2021
Pflichtenheft AG Struktur, November 2018
Pflichtenheft AG Flüchtlinge 2017
Pflichtenheft AG Mitgliederbeitragsreform 2018
Pflichtenheft Präsenz Sektionsrat, Mai 2018
Pflichtenheft AG Durchlässigkeit-Mobilität 2018
Pflichtenheft AG Präsenz am Sektionsrat 01.2018
Pflichtenheft der Arbeitsgruppe ETH 2008 (deutsch)(französisch)
Pflichtenheft der Arbeitsgruppe Koordination 2010 (deutsch)(französisch)
Büreaurichtlinien 2009
Statuten 2002
Geschäftsreglement 2002 (03)
Personalreglement 2009
Finanzreglement nach 154. DV
Finanzreglement 2009
Pflichtenheft der Arbeitsgruppe Stipendien 2009
Finanzreglement 2010
Abgeschlossene Projekte
Per Ende 2016 ist das Projekt Struktureller Auf- und Ausbau der studentischen Partizipation an den Schweizer Fachhochschulen, das der VSS seit 2013 mit namhafter finanzieller Unterstützung des SBFI und einem Beitrag der Stiftung Mercator Schweiz geführt hat, ausgelaufen. Im letzten Projektjahr wurden zwei Umfragen durchgeführt und ausgewertet.
- Auswertung der Umfrage unter den FH-Studierendenorganisationen vom Sommer 2016
- Auswertung der Umfrage unter den FH-Leitungen vom Sommer 2016
- Gesamtsynthese des Projekts
- VSS Forderungen an die FH-Direktionen
- Schlussbericht zuhanden des SBFI.
Projekt-Rückblick
Das Projekt hatte zum Ziel, die studentische Partizipation an den sieben öffentlichen Fachhochschulen zu fördern. Dabei standen folgende Kernziele im Fokus:
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- Die bestehenden Studierendenschaften haben konsolidierte Strukturen. Die Strukturen sind an die Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst und ermöglichen grösstmögliche Partizipation aller Studierenden dieser Fachhochschulen.
- Die Studierendenschaften und der VSS als Dachorganisation sind gestärkt, da der Hochschultyp der Fachhochschulen eine ausgebaute und konsolidierte studentische Partizipation aufweist.
- Die Partizipationsmöglichkeiten für Fachhochschul-Studierende sind attraktiv und niederschwellig.
- Die gesetzlich verankerte Mitwirkung der Studierenden im Bereich der Fachhochschulen und der Fachhochschulpolitik ist gewährleistet.
Auch nach Abschluss des Projekts wird die Förderung der studentischen Partizipation an den Hochschulen auf der Agenda bleiben. So wird einmal pro Semester ein Vernetzungstreffen organisiert, an dem sich die Vorstände der FH-Studierendenorganisationen (zu einem bestimmten Thema) austauschen können. Zudem versteht sich der VSS als Ansprechpartner bei Anliegen im Bereich der studentischen Partizipation.
Was heisst studentische Partizipation und wie wird sie gelebt?
Studentische Partizipation heisst Mitsprache, Mitbestimmung und Mitwirkung der Studierenden innerhalb einer Hochschule. Es bedeutet, dass die Studierenden aktiv in relevante Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse miteinbezogen werden. Während die universitären Hochschulen auf eine lange und etablierte Tradition von Studierendenorganisationen zurück blicken, stecken die jungen Fachhochschulen (FH) diesbezüglich noch in den Kinderschuhen. Zwar existieren an den meisten der sieben öffentlichen FH in der Schweiz Organisationen, welche die Interessen und Anliegen der Studierenden vertreten. Die Mitwirkungskultur ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt an den einzelnen (Teil-)Schulen. Einige kämpfen mit personellen und finanziellen Ressourcen, andere fokussieren auf die Veranstaltung von sozialen Events, ohne an der hochschulpolitischen Entscheidungsfindung mitzuwirken. Teilweise wird ihnen das gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrecht auch von Seiten der FH-Leitung nur beschränkt gewährt.
Der VSS setzt sich dafür ein, dass die studentische Partizipation an den FHs gefördert wird.
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Welche Rahmenbedingungen braucht studentische Partizipation?
Damit eine Studierendenorganisation ihrem Auftrag der Interessensvertretung gerecht werden kann, benötigt sie bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören folgende Aspekte:
- Gründung einer Körperschaft, z.B. Verein
- Anerkennung durch die Hochschulleitung als primäre Ansprechpartnerin bei Fragen und Themen, welche die Studierenden betreffen
- Reglemente, die insbesondere das Wahlprozedere und die Verwendung der Mittel genau regelt
- Genügend personelle und finanzielle Ressourcen
- Ausreichende Infrastruktur
-> Eine fundierte Zusammenfassung für Standards der studentischen Partizipation an Fachhochschulen hat der VSS in einer Broschüre zusammengefasst.
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Gesetzliche Grundlagen
Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), in Kraft seit 01.01.2015. In Artikel 30 werden «angemessene Mitwirkungsrechte aller Hochschulangehörigen» (dazu gehören die Studierenden als zahlenmässig grösste Gruppe) als Voraussetzung für die Akkreditierung einer Hochschule festgehalten (Punkt 4).
HFKG 414.20
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Die Rolle des VSS
Der VSS setzt sich dafür ein, dass sich an den Fachhochschulen eine Kultur der Partizipation etabliert, die ihrem Namen gerecht wird. Auf nationaler Ebene engagiert sich der VSS dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen die studentische Partizipation begünstigen. Ausserdem unterstützt er die Studierendenorganisationen in ihrer Tätigkeit, in dem er Wissen bereit stellt und den Erfahrungsaustausch ermöglicht.
2013/14 fand unter dem Universitätsförderungsgesetzt die dritte und letzte Runde der Quality Audits an den Schweizerischen universitären Hochschulen statt. Unter dem HFKG gibt es keine Quality Audits mehr, sondern nur noch Akkreditierungen.
Quality Audits in der Schweiz, waren Evaluationsverfahren mit Fokus auf das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.
Um das Ziel der Integration der Studierenden und Studierendenschaften in alle Prozesse der Quality Audits zu erreichen, gab der VSS zusammen mit dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung OAQ (heute AAQ) einen Projektantrag beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ein. Die Finanzierung des Projektes ermöglichte es, die Studierendenschaften gezielt auf ihre Rolle in den Quality Audits vorzubereiten und zu schulen.
Zum abgeschlossenen Projekt sind verschiedene Publikationen erschienen:
- Handout: Hochschulinterne Prozesse der Quality Audits 2013/14
- Handout: Hochschulexterne Prozesse der Quality Audits 2013/14
- Abschlussbericht: Projekt Quality Audits 2013/14
In der Schweiz haben die Studierenden Zugang zu unterschiedlich hohen Stipendien. Die Bedingungen für die Gewährung von Stipendien werden von den Kantonen, und zu einem gewissen Grad auf interkantonalen Ebene, geregelt. Der VSS will, dass alle Studierenden in der Schweiz bezüglich Stipendien die gleichen Rechte haben und hat deswegen die Stipendieninitiative lanciert.
Entwicklung und aktuelle Situation in der Schweiz
Um die Problematik des Schweizerischen Stipendienwesens zu erläutern, muss vorab erst einmal geklärt werden, was ein Stipendium denn genau ist. Es ist ein finanzieller Zuschuss für junge Leute aus Familien mit wenig Geld, damit sie die Ausbildung machen können, die am besten zu ihnen passt. Stipendien sind also für einen fairen Bildungszugang unabdingbar.
Ein kleiner historischer Rückblick verdeutlicht die heutige Problematik. Die Schweizerische Bildungslandschaft hat sich in den letzten zwanzig Jahren stark verändert. Es kamen neue Hochschultypen hinzu, die Anzahl der Studierenden im tertiären Bereich stieg an und die Durchlässigkeit der Systeme wurde weiter ausgebaut. So hat sich die Anzahl der Studierenden seit 1990 verdreifacht, von gut 85‘000 auf knapp 260‘000 im Jahr 20091. Diese Zahlen veranlassen, davon auszugehen, dass der Zugang zur Bildung im tertiären Bereich einfacher geworden ist.
Die Entwicklung des Stipendienwesens in der Schweiz lässt diesen Schluss allerdings nicht zu. Das gesamtschweizerische Stipendienvolumen hat seit 1993 inflationsbereinigt um fast einen Viertel abgenommen2. Gleichzeitig nimmt die Erwerbstätigkeit der Studierenden stark zu, drei Viertel der Studierenden arbeiten neben dem Studium3.
Eine weitere Problematik ist die föderalistische Ausgestaltung des schweizerischen Stipendienwesens. So unterscheiden sich die Kriterien für die Stipendienberechtigung, der Stipendienumfang und die Anzahl Stipendienberechtigter von Kanton zu Kanton. Das interkantonale Stipendienkonkordat4 , das am 1. März 2013 in Kraft getreten ist und dem bis heute 18 Kantone beigetreten sind, strebt eine gewisse Harmonisierung an, lässt den Kantonen bewusst aber sehr viel Freiraum5. So werden die Berechnungskritierien weiterhin den einzelnen Kantonen gelassen und der vorgeschlagene Minimalbetrag für ein Vollstipendium ist nicht genug hoch, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Folglich bleiben die unfairen Unterschiede zwischen den Kantonen aber weiterhin bestehen: Zwei Studierende, die an der gleichen Hochschule eingeschrieben sind und das gleiche Fach belegen können unterschiedlich hohe Stipendien erhalten – je nachdem, in welchem Kanton ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Um gegen eben dieses Missverhältnis zu begleichen, hat der VSS die Stipendieninitiative lanciert.
Die Initiative
Im Frühjahr 2010 hat der VSS beschlossen, eine Volksinitiative mit dem Ziel, den Zugang zu Stipendien fairer zu machen6. Am 20. Januar 2012 wurde die Initiative mit mehr als 117‘000 Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat hat in seiner Mitteilung vom 23. Juni 2013 die Ablehnung der Initiative empfohlen, aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag, die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes unterbreitet. Der Gegenvorschlag wurde in der Folge vom Parlament lange diskutiert. Während die ParlamentarierInnen sich einig waren, dass Stipendien für die Chancengleichheit sehr wichtig sind und das Stipendiensystem in der Schweiz verbessert werden muss, wollten sie aber auch, dass die Kantone weiterhin für die Stipendienvergabe zuständig sind. Am 14. Juni 2015 wurde schliesslich die Initiative vom Volk abgelehnt und der indirekte Gegenvorschlag ist dadurch in Kraft getreten7.
Die Stipendieninitiative will die Regeln für Ausbildungen der höheren Berufsbildung, z.B. an einer höheren Fachschule (Tertiär B), oder für Ausbildungen an einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule, ETH oder Universität (Tertiär A) schweizweit vereinheitlichen. Der VSS erachtet dieses System als gerechter als das derzeitige, in dem die Kantone in unterschiedlicher Weise bestimmen, wie viel sie für die Stipendien ausgeben wollen, und an wie viele Studierende sie wie hohe Stipendien vergeben. Die Stipendieninitiative hätte den Zugang zu Stipendien und zu Bildung fairer gestaltet.
Und danach?
Der VSS setzt sich immer für eine Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden ein, und dazu gehören auch Stipendien. Der VSS folgt dafür aufmerksam den Vorhaben und Beschlüssen der Kantone und des Bundes in diesem Bereich.
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1Bildungsstatistik 2012, BFS.
2Kantonale Darlehen und Stipendien 2009, BFS (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/publikationen.assetdetail.347409.html)
3Studie zur sozialen Lage der Studierenden 2005, BFS (https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/350571/master). Laut der Erhebung von 2013 arbeiteten 75% der Studierenden neben ihrem Studium. Siehe: Studien- und Lebensbedingungen an den Schweizer Hochschulen 2015, BFS (https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/349460/master).
4http://edudoc.ch/record/106358/files/Konkordat_Stip_d.pdf.
5Jeder Kanton behält auch mit dem Beitritt die Hoheit über sein Stipendienwesen und es bleibt genügend Spielraum, um kantonale Gegebenheiten zu berücksichtigen, siehe: http://www.edk.ch/dyn/28425.php.
6https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis390t.html
7Alle Geschäfte zur Stipendieninitiative befinden sich auf der Parlamentswebseite unter der Nummer 13.056 (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20130058).