BFI-Botschaft ist keine Ausrede für Studiengebührenerhöhung

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Im Tages-Anzeiger vom 10. Juni 2016 fordert Markus Häfliger den Fehlbetrag, der aufgrund der Entscheidungen des Nationalrats bei den Hochschulen zu entstehen droht, durch eine Erhöhung der Studiengebühren zu kompensieren. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) bekämpft Studiengebührenerhöhungen entschieden. Eine Erhöhung der Studiengebühren wirkt sich nämlich negativ auf die Chancengerechtigkeit aus. Angesichts des Fachkräftemangels ist es zudem unsinnig, Personen, die studieren wollen, nur des Geldes wegen auszuschliessen. Deshalb fordert der VSS den Ständerat auf, die Entscheidung des Nationalrats zu korrigieren, und dem Bildungsbereich die notwendigen Mittel zuzuweisen, um die hohe Qualität der Schweizer Bildungs- und Forschungslandschaft zu garantieren.

Studiengebühren stellen besonders für Jugendliche aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten eine Hürde dar. Deshalb dürfen die vom Nationalrat abgesegneten Kürzungen im BFI-Bereich nicht als Vorwand für eine Erhöhung der Studiengebühren dienen. Eine solche wäre besonders auch deshalb gravierend, da das Schweizer Stipendienwesen schon heute nicht ausreicht, um einen fairen Bildungszugang für alle zu gewährleisten. «Während der Debatte zur Stipendieninitiative wurde vom Nationalrat eine Motion zur stärkeren Beteiligung des Bundes am Stipendienwesen angenommen. Leider hat sich dies am Donnerstag als leeres Versprechen erwiesen. Eine Studiengebührenerhöhung wäre ein weiterer Schlag gegen die Chancengerechtigkeit», sagt Gabriela Lüthi, Vorstandsmitglied des VSS. Darlehen können die Chancengerechtigkeit nicht garantieren Häfliger führt in seinem Kommentar aus, dass der Bildungszugang für alle auch bei höheren Studiengebühren durch Darlehen gesichert werden kann. Die Erfahrung zeigt aber, dass Darlehen zur Sicherung der Chancengerechtigkeit ungeeignet sind. Die Aussicht, sich zu verschulden, schreckt viele (potentielle) Studierende davon ab, Darlehen, auf die sie ein Anrecht hätten, in Anspruch zu nehmen. «Das ein solches System unsinnig ist, zeigt sich sehr eindrücklich in England. Viele Studierende schliessen ihr Studium mit riesigen Schuldenbergen ab, die sie genau in der Phase ihres Lebens zurückzahlen müssen, in der sie eine Familie gründen oder ein Haus bauen möchten», sagt Josef Stocker, Vorstandsmitglied des VSS. Hochschulabgänger und Hochschulabgängerinnen sind wertvolle Fachkräfte Ein gutes für alle zugängliches Bildungssystem ist die Grundlage unserer Gesellschaft und Demokratie. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sind hochqualifizierte Fachkräfte, auf welche die Schweizer Wirtschaft angewiesen ist. Ohne sie hätten Schweizer Unternehmen keine Chance auf dem Weltmarkt zu bestehen und innovativ zu sein. Deshalb darf Hochschulbildung nicht einfach als privates Gut betrachtet werden, das nur den Studierenden zu Gute kommt, sondern muss als öffentliches Gut angesehen werden und sollte als solches über das öffentliche Budget finanziert werden. Der Ständerat hat die Chance, die Entscheidungen des Nationalrats zu korrigieren Nach dem Nationalrat wird sich nun der Ständerat mit der BFI-Botschaft beschäftigen. Dabei hat dieser die Möglichkeit, die Entscheidung des Nationalrates zu korrigieren. Der VSS fordert den Ständerat auf, für den BFI-Bereich ausreichend Mittel zu sprechen, damit die hohe Qualität der Schweizer Bildungs- und Forschungslandschaft aufrecht erhalten werden kann. Der Verband verlangt ausserdem, dass die in der BFI-Botschaft vorgesehene Möglichkeit zur Verdreifachung der Studiengebühren für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer an den ETHs vom Parlament nicht in das ETH-Gesetz aufgenommen wird. Eine Ungleichbehandlung von Studierenden, deren Eltern im Ausland steuerpflichtig sind, würde die Internationalität und Innovation der Bildung und Forschung an den Schweizer Hochschulen extrem schwächen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Gabriela Lüthi Josef Stocker MM BFI-Botschaft

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