Zweitveröffentlichungsrecht für Studienliteratur 

Hohe Kosten oder Ausleihestress für deine Studienliteratur, kommt dir das bekannt vor? Zusätzliche Kosten neben den Semestergebühren sind eine grosse Belastung für Studierende, zumal die Semestergebühren selbst vielerorts steigen. Aufgrund von Sparmassnahmen schränken Hochschulen zudem zunehmend den Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen ein. In der Praxis bedeutet dies, dass der Zugang zu derselben Literatur je nach Hochschule unterschiedlich ausfallen kann.  

Darum setzen wir uns für einen einfacheren, gerechteren Zugang zu den Texten ein, die du für dein Studium brauchst.  

In diesem Beitrag wird erklärt, was das Zweitveröffentlichungsrecht ist, wie die aktuelle Rechtslage in der Schweiz aussieht und warum wir als Studierenden eine klare, verbindliche Regelung fordern.  

  • Das Zweitveröffentlichungsrecht macht es möglich, wissenschaftliche Beiträge und Lehrbücher, die mit öffentlichen Geldern (mit-)finanziert wurden, zusätzlich zur Veröffentlichung durch einen kommerziellen Verlag, frei zugänglich zu machen.  
  • Damit können Wissenschaftler:innen ihre Forschung zum Beispiel über ein Hochschulrepositorium oder eine andere Webseite mit der Öffentlichkeit teilen.  
  • Ohne ein solches gesetzlich verankertes, verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht lassen sich die Verlage heute meistens alle Rechte übertragen und können dann selbst entscheiden, ob und wann Autor:innen ihre Texte auch andernorts veröffentlichen dürfen.  
  • Ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht würde verhindern, dass Wissen, das die Allgemeinheit (mit-)finanziert hat, hinter Bezahlschranken verschwindet. 
  • Gleichzeitig würde eine klare gesetzliche Regelung den Forschenden mehr Sicherheit geben, denn die Rechte an ihren Publikationen wären einheitlich geregelt. 
  • Mehrere europäische Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und Frankreich, verfügen bereits über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht. In all diesen Ländern können Forschende ihre Publikationen frei zugänglich machen und alle Studierenden haben dadurch freien Zugriff auf öffentlich finanzierte Forschung.  
  • Die Schweiz könnte sich also an bestehenden Regelungen dieser Länder orientieren und würde sich einer Entwicklung anschliessen, die in mehreren europäischen Ländern bereits stattfindet. 

Ausgangslage in der Schweiz

Wenn Forschende einen Beitrag bei einem Verlag veröffentlichen, schliessen sie mit diesem einen Vertrag ab. Darin übertragen die Autor:innen dem Verlag meistens das Recht, ihr Werk exklusiv zu vervielfältigen und zu verbreiten.  

Das Schweizer Recht sieht bereits ein (fakultatives) Zweitveröffentlichungsrecht vor: Kleinere Zeitschriftenartikel können ohne Wartezeit auch andernorts zugänglich gemacht werden. Bei umfangreicheren Beiträgen gilt eine Frist von drei Monaten.  

Das Problem dabei: Diese gesetzliche Regel ist nicht zwingend, sondern gilt nur, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die meisten Verlage lassen sich in ihren Verträgen sämtliche Nutzungsrechte übertragen und schliessen damit die Zweitveröffentlichung durch die Autor:innen faktisch aus. 

Ob Forschende ihre Texte frei zugänglich machen dürfen, hängt also davon ab, was im jeweiligen Verlagsvertrag steht. Bei einem unabdingbaren, respektive zwingendem Zweitveröffentlichungsrecht könnten die Forscher:innen ihre Rechte nicht mehr vollständig abtreten, sie würden in jedem Fall das Recht behalten, den Text anderweitig frei verfügbar zu machen.

Die Open-Access-Bewegung setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Publikationen für alle kostenlos und frei zugänglich sind. Wesentlicher Bestandteil der Forderungen ist, dass die Nutzenden die Publikationen und das darin enthaltene Wissen für ihre eigene wissenschaftliche Forschung oder zu anderen Zwecken uneingeschränkt verwenden können. Es gibt bereits viele Initiativen von Forschenden und wissenschaftlichen Journals, die ihre Publikationen kostenlos zugänglich veröffentlichen. Dies zeigt, dass sich die Forderungen der Open-Access-Bewegung praktisch umsetzen lassen. Allerdings hängt es bislang von den individuellen Ressourcen und der Motivation der jeweiligen Akteur:innen ab. Dieses Vorgehen sollte nicht die Ausnahme sein, sondern muss zur Norm werden. 

Das zwingende Zweitveröffentlichungsrecht ist ein rechtliches Werkzeug, mit dem sich die Forderungen der Bewegung in der Praxis durchsetzen lassen. 

Unsere Forderungen:

Wir setzen uns ein für ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht für öffentlich (mit-) finanzierte Lehre und Forschung, um allen Studierenden einen barrierefreien Zugang zu akademischen Texten zu ermöglichen.  Als Beitrag zur Chancengleichheit fordern wir in diesem Zusammenhang: 

  • das Zweitveröffentlichungsrecht für Studienpflichtliteratur 
  • Open Access als Pflicht für öffentlich (mit-)finanzierte Lehrmaterialien 
  • die kostenlose digitale Zurverfügungstellung von Pflichtliteratur durch die Hochschulen und Unterrichtenden an Studierende 

Zeit für eine faire Regelung!

Die heutige Situation lässt Studierende und Forschende im Unklaren darüber, ob sie ihre eigenen Publikationen frei zugänglich machen dürfen. Nur eine zwingende gesetzliche Regelung kann diese Unsicherheit beseitigen. Das Zweitveröffentlichungsrecht würde Forschenden diese Möglichkeit verschaffen und zugleich Studierenden, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln, den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen erleichtern. Dies betrifft oft auch Pflichtlektüren für Prüfungsvorbereitungen. 

Ein gerechter Zugang zu Wissen darf nicht von finanziellen Mitteln abhängen! 

Lasst uns weiter über Open Access und das Zweitveröffentlichungsrecht reden!

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