Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Inklusion-Initiative 

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Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren,  

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, im Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenentwurf zur Inklusion-Initiative Stellung nehmen zu können. Die Inklusions-Initiative ist für viele Menschen mit Behinderung mit grossen Hoffnungen verbunden. Sie soll dazu führen, dass sich die Schweiz an die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen macht, zu welcher sie sich mit der Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat.  

Aus Sicht des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) muss der Zugang zu Bildung und Studium für alle Studierenden gewährleistet sein, unabhängig von körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Die Vereinbarkeit von Studium und Behinderung sowie die Barrierefreiheit an Hochschulen gehören zu den thematischen Schwerpunkten des VSS für den Zeitraum 2023–2027. Im November 2024 hat die Delegiertenversammlung des VSS einstimmig ein Postulat zur Förderung der Teilhabe von Delegierten mit Behinderung angenommen. Für den VSS ist es daher von zentraler Bedeutung, dass der Zugang zum Studium mit einer umfassenden Vision der Chancengleichheit verbunden ist, die auch Menschen mit Behinderung einschließt, sowohl in den eigenen Strukturen als auch in der Gesellschaft insgesamt. 

Angesichts dieser ehrgeizigen, aber notwendigen Forderungen ist der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf des Gegenvorschlags enttäuschend und keineswegs eine Antwort auf die Anliegen der Inklusions-Initiative. Er stellt keine Weichen für eine fortschrittliche Behinderten- und Inklusionspolitik für die nächsten Jahrzehnte und stellt somit einen eher kosmetischen statt strukturellen Fortschritt dar, eine marginale Verbesserung, Der Vorentwurf des Inklusionsgesetzes definiert einen Behinderungsbegriff, von dem drei Viertel der Menschen mit Behinderung von vornherein ausgeschlossen sind. Ausserdem garantiert er nicht, dass Menschen mit Behinderung Anspruch auf die erforderlichen Unterstützungsmassnahmen haben, um ein Studium unter chancengleichen Bedingungen absolvieren zu können. 

Im Rahmen des Invalidenversicherungsgesetzes wird zudem die Möglichkeit verpasst, den Zugang zu notwendigen Assistenz- und Unterstützungsleistungen sowie modernen Hilfsmitteln zu öffnen und diese Leistungen zu stärken. Massnahmen bleiben im Gegenvorschlag weitgehend aus oder sind sehr zaghaft, sodass keine wesentlichen Fortschritte beim Zugang zum Studium zu erwarten sind. 

Insgesamt bietet der Vorentwurf des Gegenvorschlags keinen bedeutenden Mehrwert für Menschen mit Behinderungen. Er zielt weit an ihren berechtigten Forderungen vorbei. Soll der Gegenvorschlag eine Antwort auf die Inklusions-Initiative sein, so muss er markant verbessert werden. 

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