Vorstoss zu ETH-Studiengebühren endlich beerdigt

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Medienmitteilung vom 16. Juni 2014

Der Ständerat hat heute die Motion „ETH. Gerechte Studiengebühren“ abgelehnt. Die Motion hätte die Grundlage für eine Differenzierung der Studiengebühren nach steuerrechtlicher Herkunft der Studierenden geschaffen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS), der Verband der Studierenden der ETH Zürich (VSETH) und die Studierendenschaft der EPF Lausanne (AGEPoly) sind sehr glücklich darüber, dass die Argumente gegen eine Ungleichbehandlung der Studierenden in der kleinen Kammer überzeugen konnten.

Nachdem bereits die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) festgestellt hatte, dass die Motion zu einer Bewertung „zu sehr nach rein finanziellen Aspekten und weniger nach den Fähigkeiten“ der Studierenden führen würde, entschied auch die kleine Kammer gegen den Vorstoss. Aus Sicht der Studierendenverbände ein vernünftiger Entscheid. Die Absolventinnen und Absolventen der beiden ETH sind unabhängig von ihrer Herkunft gesuchte Fachkräfte, die häufig in der Schweiz leben und arbeiten oder bei einer Schweizer Firma im Ausland tätig werden.

Es gilt zudem auch die internationale Dimension des heutigen Entscheides zu beachten: Wäre die Motion zu den ETH-Studiengebühren angenommen worden, hätte dies die Tür für eine bedeutende Studiengebührenerhöhung für Studierende, deren Eltern nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, geöffnet. Von dieser Diskriminierung wären hauptsächlich ausländische Studierende betroffen gewesen. Das hätte in der momentanen Situation, in welcher der Verbleib der Schweiz in Erasmus+ und Horizon2020 ungewiss ist, ein für die Schweiz schädliches Signal ausgesendet.

Mélanie Glayre, die das Geschäft im Bureau des VSS seit März 2013 begleitet, sagte heute: „Ich bin sehr glücklich darüber, dass es uns endlich gelungen ist, die drohende Differenzierung der Studiengebühren abzuwenden. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Chancengleichheit beim Zugang zu Hochschulbildung, welches der Ständerat hier gesetzt hat.“ Sollte der Bundesrat in der BFI- Botschaft 2017-2020 einen ähnlichen Gesetzesvorschlag vorlegen, wäre dies inhaltlich nicht nachvollziehbar. „Die Lage wird sich auch in Zukunft nicht grundsätzlich anders darstellen als jetzt. Wir werden uns wie bisher stets gegen eine Selektion über Studiengebühren einsetzen“, so Mélanie Glayre weiter.

Der VSS, der VSETH und die AGEPoly freuen sich über den heutigen Entscheid und vertrauen darauf, dass die Argumente gegen eine Differenzierung der Studiengebühren den Bundesrat ebenso überzeugen wie den Ständerat. Der Zugang zur Bildung sollte – unabhängig von der Herkunft – von den Fähigkeiten und Neigungen der oder des Einzelnen abhängen und nicht von den finanziellen Möglichkeiten. Die Studierendenverbände hoffen deshalb, dass eine Differenzierung wie auch eine allgemeine Erhöhung der Studiengebühren an den ETH wie auch an den übrigen Hochschulen kein Thema mehr sind.

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