Inhalt
1. Einleitung (+ good to know) & Zusammenfassung Umfrage
Für Studierende wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung oder ein WG-Zimmer zu finden. Dies ist in gewissen Städten ausgeprägter als in anderen. Der VSS (Verband der Schweizer Studierendenschaften) und die SoKo (Sozialkommission) machen sich Sorgen um die Wohnsituation der Studierenden. Aus diesem Grund wurde die gegenwärtige Lage statistisch erhoben. Die Ergebnisse daraus werden im Folgenden kurz zusammengefasst. In dem verlinkten PDF-Dokument können zudem die genauen Daten eingesehen werden. Weiter soll diese Webseite eine Hilfe bei der Wohnungssuche bieten, mit einem Überblick über die unterschiedlichen Plattformen in den Schweizer Städten. Es werden Tipps und Tricks für das Suchen einer WG und Wohnen in einer WG aufgezeigt. Schliesslich wird auch auf die rechtlichen Aspekte in einem Mietverhältnis eingegangen.
Die SoKo ist die Sozialkommission des VSS. Sie greift aktuelle Themen im Bereich des Sozialen auf und bearbeitet diese intensiv.
Zusammenfassung der Auswertung der Umfrage “Wohnsituation”
- Insgesamt haben 576 Personen an der Umfrage teilgenommen.
- An der Umfrage beteiligten sich 66,84% Frauen, 31,42% Männer und 1,74% Personen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen.
- 70,31% der Befragten waren zwischen 18 und 24 Jahre alt, gefolgt von 22,57% zwischen 25 und 29 Jahren, 5,03% zwischen 30 und 35 Jahren und nur 1,91% über 35 Jahre alt.
- 15,5% der Befragten kamen aus dem Kanton Waadt, 14,1% aus Basel-Stadt, 10,2% aus Zürich, 6,8% aus Basel-Land, 6,1% aus Bern, und 5,2% aus Luzern. Die Kantone Wallis, St. Gallen, Genf, Solothurn, Neuenburg, Thurgau, Tessin, Freiburg und Graubünden sind jeweils mit zwischen 4,5% und 1,2% der Teilnehmenden vertreten.
- 70,14% Befragte sprechen Deutsch und 29,86% sprechen Französisch.
- Die meisten Personen mit Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche befinden sich noch im Bachelorstudium und sind im 1.-3. Studienjahr.
- In den vergangenen zwei Jahren sind 54,17% der Befragten ausgezogen. 32,81% sind nicht ausgezogen und 13% sind auf Wohnungs- oder Zimmersuche.
- 21,35% von den Befragten fanden es eher schwierig und 14,24% eher nicht schwierig, eine Wohnung oder Zimmer zu suchen.
- 22% der Befragten sind zwischen 1-2 Monate auf der Wohnungssuche, 18,58% 3 oder mehr Monate und 13,72% der Befragten weniger als 1 Monat.
- Die meisten der Studierenden haben mehr als nur eine Methode verwendet, um eine Wohnung zu suchen.
- 41,1% der Befragten verdienen weniger als 1’000 CHF und 39,2% verdienen zwischen 1’001 und 2’000 CHF.
- 36,28% der Befragten wenden über 35% des Monatseinkommens für Miete auf. 33.33% der Befragten sind dazu bereit, 26-35% des Monatseinkommens für die Miete aufzuwenden. 24,48% der Befragten sind dazu bereit, 16-25% des Monatseinkommens für die Miete aufzuwenden.
- Die meisten Personen verdienen unter 2’000 CHF, davon sind viele dazu bereit, bis zu 800 CHF (40%) des Einkommens für die Miete aufzuwenden.
- 66,15% der Befragten antworteten mit Ja auf die Frage, ob sie finanzielle Unterstützung erhalten, 31% Nein und 2,78% noch nicht.
- 58,85% der Befragten gaben an, dass die Unterstützung von Familienangehörigen kam, 5,56% von Stipendien und 3,99% Anderes.
Die Situation ist besorgniserregend und es ist uns ein Anliegen, dies zu verbessern. Aus diesem Grund stellen wir diesen Studiguide zur Verfügung, welcher bei der Suche einer geeigneten Wohngelegenheit unterstützen soll. Im Folgenden werden unter “Good to know” Informationen für den idealen Einstieg ins WG-Leben bereitgestellt. Unter “Vorsicht! Was muss ich beim Eintreten in ein Mietverhältnis beachten?” wird auf die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis eingegangen. Schliesslich wird eine Liste mit Plattformen und Adressen zu unterschiedlichen Städten mit Hochschulen in der Schweiz bereitgestellt.
Good to know
- Ein bequemes Bett für einen erholsamen Schlaf
- Stauraum für Kleidung und Bücher
- Ein Schreibtisch (je nach Präferenz höhenverstellbar zu einem Stehtisch)
- Schneller Internetzugang und ein Schreibtischstuhl für effizientes Arbeiten
- Eine ausreichende Beleuchtung für ein angenehmes Lernumfeld
- Eine voll ausgestattete Küche für Studierende, die gerne kochen
- Eine angenehme Lern- und Wohnatmosphäre durch eine ansprechende Einrichtung
Diese Ausstattungsmerkmale sollten dazu beitragen, dass du dich in deiner Studi-Wohnung wohlfühlst und effizient studieren kannst.
Was muss ich bei der Auswahl einer Studi-Wohnung berücksichtigen?
1. Lage: Die Lage des Studi-Zimmers ist ein wichtiger Faktor, der die tägliche Routine und den Komfort beeinflussen kann. Studierende sollten sich überlegen, ob sie lieber in der Nähe der Universität/Hochschule oder in einer ruhigen Umgebung wohnen möchten. Auch die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Restaurants kann wichtig sein.
2. Ausstattung: Die Ausstattung des Studi-Zimmers ist ein weiterer wichtiger Faktor, der den Komfort und die Funktionalität beeinflussen kann. Studierende sollten sich überlegen, welche Ausstattungsmerkmale sie benötigen, wie zum Beispiel einen Schreibtisch, ein Bett, Stauraum oder ein eigenes Badezimmer.
3. Mietkosten: Die Mietkosten sind ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Studi-Zimmers. Studierende sollten sicherstellen, dass das Zimmer in ihrem Budget liegt und dass sie die Miete fristgerecht bezahlen können. Auch versteckte Kosten wie Nebenkosten oder Kautionen sollten berücksichtigt werden.
Durch die Beachtung dieser Punkte können Studierende sicherstellen, dass sie das richtige Studi-Zimmer für ihre Bedürfnisse finden.
Netzwerk zur Wohnungssuche
Gerade in Städten kommt es oft vor, dass gute, bezahlbare Wohnungen oder Zimmer erst gar nicht inseriert werden, sondern über den Bekanntenkreis weitergegeben werden. Für auswärtige Personen kann es deswegen zu Beginn schwierig sein, ein erschwingliches Angebot zu bekommen. Auch deshalb kann es sehr wertvoll sein, an der Uni zügig den Anschluss zu finden, am besten unter anderem zu Personen, die lokal verwurzelt sind. Mitunter findet man über das neue Netzwerk schneller eine bessere und/oder günstigere Wohnmöglichkeit.
Was gehört in ein WG-Zimmer?
Für den Einzug in Ihre neue Wohngemeinschaft brauchst du hauptsächlich Möbel für dein persönliches Zimmer. Ein WG-Zimmer ist meist unmöbliert, was dich mit der Aufgabe lässt, es selbst einzurichten. Bei einer schon länger bestehenden WG ergibt sich manchmal die Möglichkeit, Möbel zu übernehmen, was den Umzug erleichtern kann. Deshalb als Tipp: Immer bei den Vorgänger:innen nachfragen, ob sie oder er gerne etwas übergeben würden. Als Grundeinrichtung zu empfehlen sind ein Bett, ein Schreibtisch, ein Schrank und womöglich noch eine Kommode. Zusätzlich können noch Teppiche, Lichter und ein Nachtisch den Komfort erhöhen.
Wichtig zu wissen ist, dass du oftmals kein eigenes Badezimmer oder Küche hast, sondern diese mit deinen WG-Mitbewohner:innen teilst.
Hier eine kurze Auflistung der wichtigsten Sachen, welche jede Wohngemeinschaft braucht:
- Ein paar Werkzeuge für das Zusammensetzen von Möbeln oder für kleine Reparaturen.
- Glühbirnen, für den Fall, dass alle auf einmal ausfallen.
- Ein Ämtliplan, damit die Wohnung immer schön sauber bleibt.
- Putzutensilien für die Umsetzung des Ämtliplans.
- Gemeinschaftsspiele für den entspannten WG-Abend.
- Eine Kaffeemaschine, um intensive Lernphasen durchzustehen.
- Ein Mikrowellengerät, wenn es mal schnell gehen muss.
- Und zu guter Letzt ein grosses Backblech und -papier für die Tiefkühlpizzen.
Vorteile einer WG-Wohnung
Das Leben in einer WG-Wohnung bringt diverse Vorteile mit sich. Vor allem am Anfang eines Studiums lernt man in einer WG neue Leute kennen und findet somit schnell Anschluss. Zudem haben die älteren Studierenden meist hilfreiche Tipps für den Studienbeginn.
Nebst den vielen sozialen Aspekten hat das Leben in einer Wohngemeinschaft auch finanzielle Vorteile. Die Kosten für die Miete, Einrichtung und Verbrauchsgegenstände werden durch die Mitbewohner geteilt. Somit eignet sich das WG-Leben auch für Studierende mit kleinem Budget.
Natürlich hängen die Lebenskosten auch mit der Region zusammen. Zum Beispiel lassen sich in Basel erfahrungsgemäss deutlich billigere WG-Zimmer finden als etwa in Zürich. Nichtsdestotrotz zählt eine WG sowohl in Basel als auch in Zürich grundsätzlich zu den billigsten Wohnangeboten.
Auch die Verbrauchsgegenstände können je nach WG anders definiert sein. Teilt man sich nur das absolute Minimum, also WC-Papier, Putzmittel, Salz und Olivenöl? Oder macht die WG viermal in der Woche zusammen Abendessen? Je nachdem unterscheiden sich dann auch die Kosten für die Gemeingüter. Es ist sinnvoll, ein Budget zu erstellen, um die monatlichen Ausgaben beispielsweise für Nahrungsmittel einzuteilen und einen besseren Überblick zu haben.
Nachteile des WG-Lebens
Das Leben in einer WG mit verschiedenen Persönlichkeiten ist nicht immer einfach. Oftmals unterscheiden sich die Hygienestandards der Mitbewohnenden und es kommt zu Streitigkeiten. Kommunikation ist zentral, weshalb ihr euch unbedingt frühzeitig absprechen solltet, um Uneinigkeiten zu klären und Kompromisse zu finden. Auch wichtig ist, die Kosten und vor allem Nebenkosten Aufteilung im Voraus abzumachen. Ansonsten kann es auch da schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Des Weiteren ist Einsamkeit in einer WG selten ein Thema. Wenig bis keine Privatsphäre ist jedoch nicht von jedem erwünscht. Insbesondere wenn es darum geht, sich auf wichtige Prüfungen zu fokussieren, braucht man seine Ruhe. Euer eigenes Zimmer sollte euch hier jederzeit als Ort des Rückzugs dienen.
2. Studentisches Wohnen Umfrage
Die Präsentation der Auswertung ist nur in Deutsch verfügbar.
3. Rechte und Pflichten im Mietverhältnis
Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die man beim Eingang in ein Mietverhältnis beachten sollte! Da die Informationen so gut wie möglich die rechtliche Grundlage erklären, wurde das generische maskulin übernommen.
- Mietvertrag abschliessen
Es soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei dieser nur anhand des amtlichen Formulars abgeändert werden darf.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietvertrag.html - Anfangsmietzins
Der Mieter kann den Anfangsmietzins binnen 30 Tage bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/anfangsmietzins.html - Kautionskonto
Es wird geraten, das Mietzinsdepot erst nach der Besichtigung und der gegenseitigen Unterzeichnung des Mietvertrags auf das Kautionskonto zu überweisen. Grundsätzlich hat der Vermieter das Kautionskonto bei der Bank zu eröffnen.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/depot-kautionsversicherung.html - Meldepflicht beim Einwohneramt
Entweder kontaktieren Sie die entsprechenden Gemeinden oder melden sich direkt über eUmzugCH an. Für den Zuzug aus dem Ausland muss beim jeweiligen Amt abgeklärt werden, welche Dokumente benötigt werden. Achtung: Für den Zuzug innerhalb der Schweiz muss zwingend die 14-tägige Meldepflicht beachtet werden. Wenn du in eine Wohnung ziehst, die sich nicht in deinem Hauptwohnsitz befindet (bei einem WG-Zimmer und/oder bei finanzieller Unterstützung durch die Eltern vielfach der Fall), solltest du dich als Wochenaufenthalter anmelden. Es sind dort Steuern und Haushaltsabgaben zu bezahlen, wo man den Hauptwohnsitz angibt. Um sich als Wochenaufenthalter anzumelden, muss man sich direkt bei der Einwohnerkontrolle bisherigen Wohnsitzes melden. Diese stellt einen Heimatausweis auf die Adresse des Studienaufenthaltes aus, welche bei der Einwohnerkontrolle am Studienort zu hinterlegen ist.Um sich als Wochenaufenthalter anzumelden, muss man sich direkt bei der Einwohnerkontrolle bisherigen Wohnsitzes melden. Diese stellt einen Heimatausweis auf die Adresse des Studienaufenthaltes aus, welche bei der Einwohnerkontrolle am Studienort zu hinterlegen ist.
- Hierbei ist vor allem darauf zu achten, Mängel innert 14 Tage zu melden. Grundsätzlich hat der Mieter für Kleinreparaturen (bis ca. 150 CHF) aufzukommen und der Vermieter für Schäden, die durch normale Abnutzung aufkommen.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/maengel-schaeden.html
Für Fragen bezüglich Heiz- und Nebenkosten siehe: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/heiz-und-nebenkosten.html - Wird der Mietzins während der Mietdauer erhöht, so kann dies innert 30 Tagen angefochten werden. https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinserhoehung.html
- Bei Senkung des Referenzzinssatzes besteht u.U. einen Anspruch auf Mietzinsreduktion: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinssenkung.html
- Beim Zusammenleben mit den Nachbarn sind grundsätzlich die Hausordnungen entscheidend.
https://www.bern.ch/themen/auslanderinnen-und-auslander/integration-und-migration/wohnen-und-zusammenleben - Der Mieter darf mit einem Untermieter einen Untermietvertrag abschliessen. In diesem ist der Mieter dann für den Untermieter gegenüber dem Vermieter haftbar. Der Vermieter muss über das Mietverhältnis in Kenntnis gesetzt werden und ist zur Auskunft darüber berechtigt. Der Vermieter kann die Untervermietung jedoch grundsätzlich nur verweigern, wenn ihm dadurch Nachteile entstehen (übermässige Nutzung z.B.) oder eine übersetzte Miete verlangt wird.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/untermietegemeinsam-wohnen.html
- Kündigung durch Vermieterschaft
Die Kündigung durch die Vermieterschaft muss durch ein amtliches Formular erfolgen. Dies kann wiederum von der Mieterschaft innert 30 Tage nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/kuendigung-durch-vermieter.html - Kündigung durch Mieterschaft
Möchte der Mieter innerhalb des vertraglich vereinbarten Termins kündigen, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten beachtet werden. Das Kündigungsschreiben muss also 3 Monate vor dem Kündigungstermin bei der Vermieterschaft eintreffen. Achtung: Entscheidend ist der Tag, an dem der Brief bei der Vermieterschaft eintrifft oder bei der Post abholbereit ist (nicht der Poststempel)! - Möchte man ausserhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungstermine ausziehen, muss ein Nachmieter gestellt werden. Dieser muss:
- zumutbar (so zumutbar wie der bisherige Mieter)
- zahlungsfähig (keine Betreibungen und Einkommen mindestens dreimal so viel wie Mietzins) und
- bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen wie der Vormieter zu übernehmen.
Wenn der Vermieter einen Nachmieter, der diese Kriterien erfüllt, ablehnt, ist man als Mieter vom Vertrag entlassen, wobei es sich empfiehlt, vom Vermieter innert ca. 10 Tage eine schriftliche Bestätigung davon zu verlangen.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/nachmieter-ausserterminlicher-auszug.html
- Wohnungsabgabe und Protokoll
Bei der Wohnungsübergabe sollte durch den Vermieter ein Protokoll mit Beschädigungen und Mängeln der Wohnung geführt werden. Unterschreibt der Mieter das Protokoll, akzeptiert er die aufgeführten Schäden und muss dafür bezahlen. Möchte man das Protokoll noch nicht direkt unterschreiben, sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass die Schlüsselübergabe erfolgt ist.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/wohnungsabgabe-protokoll.html - Depotrückgabe
Das Depot, welches auf dem Sperrkonto ist, wird ein Jahr nach dem Auszug von der Bank an den Mieter ausbezahlt (ausser der Vermieter hat rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet).
Mit der Bestätigung durch den Vermieter (Banken verfügen in der Regel über ein entsprechendes Freigabeformular) erfolgt die Auszahlung sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses.
4. Plattformen und Adressen für studentisches Wohnen in der Schweiz
Die Suche nach der perfekten Unterkunft während des Studiums kann eine echte Herausforderung sein, insbesondere in einem Land wie der Schweiz. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Plattformen und Adressen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Studierenden bei der Suche nach bezahlbarem und geeignetem Wohnraum zu helfen.
Organisation
Beschreibung
Barrierefreiheit
Webseite
Die Wohnungsbörse der AGEF ist ein Angebot der Universität Freiburg und bietet die Möglichkeit, eine Unterkunft anzubieten oder selbst zu suchen. Studierende haben hier die Möglichkeit, eine geeignete Wohnung zu finden oder eine eigene Wohnung anzubieten. Die Wohnungsbörse der AGEF erleichtert die Wohnungssuche und schafft eine Plattform für den Austausch zwischen denjenigen, die eine Wohnung anbieten, und denjenigen, die eine Wohnung suchen.
Die Mietpreise variieren je nach Angebot.
Obwohl wir uns bemühen, die Anzeigen vor der Veröffentlichung zu überprüfen, kann es vorkommen, dass sich falsche Anzeigen in der Datenbank befinden.
Es ist ratsam, aufmerksam zu sein und den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Bevor Sie Geld überweisen, vor allem wenn die Bank im Ausland ist, sollten Sie die Wohnung unbedingt besichtigen.
Keine Angaben zur Barrierefreiheit.
Das Bureau des logements de l'université (BLOG) der Universität Genf vermittelt Einzelzimmer in Wohnheimen mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäranlagen sowie Einzelzimmer in Gemeinschaftswohnungen und Studios. Diese Unterkünfte stehen volljährigen Studierenden zur Verfügung, die ordnungsgemäß an der Universität Genf oder am Institut des Hautes Etudes Internationales et du Développement (IHEID) immatrikuliert sind.
Die Preise variieren je nach Art der Unterkunft. Für weitere Informationen zu den verfügbaren Unterkünften und Preisen wenden Sie sich bitte an das Wohnungsamt der Universität.
Keine Angaben zur Barrierefreiheit.
Camp-us.ch bietet zahlreiche Unterkunftsmöglichkeiten für Studierende, von einzelnen Studios bis hin zu Wohngemeinschaften.
Auf der Website finden Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Unterkünften.
Keine Angaben zur Barrierefreiheit.
Auf dem Campus von Mendrisio, nur zehn Minuten vom Palazzo Canavée entfernt, befindet sich die Casa dell'Accademia, eine Wohnanlage, die Platz für 72 Studierende bietet.
Die Wohnungen werden voll möbliert übergeben.
Mietbedingungen:
Auf dem Campus von Mendrisio, nur zehn Minuten vom Palazzo Canavée entfernt, befindet sich die Casa dell'Accademia, ein Wohnkomplex, der Platz für 72 Studenten bietet. Die Wohnungen werden voll möbliert übergeben.
Die Mietbedingungen sind wie folgt:
Vorrangig 1:
-Erasmus- und Mobilitätsstudenten (Jahresmiete; Ausnahmen für sechsmonatige Mobilität werden individuell geprüft).
-Nichteuropäische Studierende und europäische Stipendiaten.
-Erstsemesterstudierende aus der deutschen oder französischen Schweiz.
-6/7 nichteuropäische Studierende auf der Grundlage von internationalen Austauschvereinbarungen mit der Akademie.
-internationale Austauschvereinbarungen mit der Akademie.
-Sommerstudenten in Zeiten geringerer Belegung der Unterkünfte (z. B. August).
Vorrangig 2:
-Studierende aus der deutsch- oder französischsprachigen Schweiz in anderen Studienjahren.
-Studierende im ersten Studienjahr aus nichteuropäischen Ländern.
-Andere Studierende in wirtschaftlich schwierigen Situationen.
Die monatliche Miete beträgt CHF 600. Der Mietvertrag kann für 5 oder 10 Monate abgeschlossen werden. Jeder Mieter muss eine Kaution von 1.200 CHF auf das Kautionskonto einzahlen. Diese Kaution wird bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet. Weitere Informationen über die Zahlung der Kaution werden nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars mitgeteilt.
Kein Hinweis zur Barrierefreiheit.
Das Centre Boniface bietet 120 Zimmer sowie einen Kulturbereich mit Konferenz-, Studien- und Sporträumen sowie einer Kapelle. Wir nehmen junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren auf, die eine Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule (FH) absolvieren.
Die Zimmerpreise variieren zwischen 450 CHF und 1050 CHF.
Keine Angaben zur Barrierefreiheit.
Champel bietet möblierte Zimmer mit eigenem Bad, die ausschließlich für junge Männer bestimmt sind, die an der Universität Genf studieren oder ein Berufspraktikum absolvieren.
Die monatliche Miete beträgt 1200 CHF.
Keine Angaben zur Barrierefreiheit.
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