Als nationale Vertretung der über 200’000 Studierenden in der Schweiz nimmt der Verband der
Schweizer Studierendenschaften (VSS) zur Vernehmlassung der BFI-Botschaft 25-28 wie folgt
Stellung:
Allgemein
Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) bedankt sich für die Möglichkeit, zur
Botschaft des Bundesrats zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Periode
2025-2028 Stellung zu nehmen. Obwohl der VSS sich bewusst ist, dass der Bund sich in einer
heiklen Finanzlage befindet, wird mit der folgenden Stellungnahme aufgezeigt, wieso Sparmassnahmen
im BFI-Bereich unbedingt verhindert werden müssen.
Im Vergleich zu den vergangenen BFI-Perioden sinkt das Wachstum der Investitionen in den
BFI-Bereich mit diesem Vorschlag zum ersten Mal seit der Einführung der periodenhaften Investitionen.
Zurecht wird in der BFI-Botschaft vermehrt von der hohen Qualität des Schweizer
Bildungs- und Forschungsstandortes gesprochen. Damit dem Anspruch nach internationaler
Exzellenz, Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und substanzieller Weiterentwicklung der Hochschulen
Rechnung getragen werden kann, reichen die geplanten finanziellen Investitionen auf Bundesebene
für den BFI-Bereich nicht aus. Ein nominales Wachstum von 3.5% muss zwingend erreicht werden, um
die Qualität des Hochschulraumes Schweiz hochzuhalten und aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen
Herausforderungen begegnen zu können. Die internationalen Verpflichtungen sowie die unsichere europapolitische
Zukunft der Schweiz machen es umso notwendiger, dass die Investitionen in die Bildung erhöht werden.
Vor allem in Anbetracht der angespannten Lage, was den Anschluss der Schweiz an die europäischen Bildungs-
und Forschungsprogramme betrifft, kommen Ausgaben auf den BFI-Bereich
zu, die durch den aktuellen Vorschlag unmöglich gedeckt werden können, ohne die Stellung der
Schweiz in der internationalen Forschungs- und Bildungsgemeinschaft zu gefährden. Des weiteren ist
der BFI-Bereich ausschlaggebend für die Erreichung der Ziele der Agenda 2030, wobei
vor allem die Periode 2025-2028 zentral für deren Erfolg ist. Der VSS beantragt, dass die Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele
eine höhere Priorität erhalten. Dazu kommen Herausforderungen im Bereich Gleichstellung, vor allem
auch im Kontext des digitalen Wandels, wo die Schweiz es sich nicht leisten kann, finanzielle Einsparungen zu machen,
damit ein chancengleicher Zugang zum Bildungs- und Hochschulwesen gewährleistet ist.
Dies alles steht im Widerspruch zum Rückgang der Investitionen.
Wenn die finanziellen Mittel für den BFI-Bereich nicht erhöht werden, läuft die Schweiz Gefahr,
einer ihrer wichtigsten Ressourcen zu vernachlässigen, die heute und in Zukunft zur Lösung von
gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen und somit für einen nachhaltigen Wandel
unabdingbar sind: Bildung, Forschung und Innovation. Eine Investition in den BFI-Bereich ist eine
Investition in die Zukunft und den Wohlstand der Schweiz. Somit bittet der VSS den Bund,
ausreichend finanzielle Mittel zuhanden des wichtigsten Guts in der Schweiz zu Verfügung zu
stellen und dem VSS eine demokratische Teilhabe im Bildungssystem zu ermöglichen.
Detaillierte Stellungnahme zu spezifischen Themenbereichen
Finanzierung der Förderbereiche
1.1 Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz
Das reale Durchschnittswachstum beträgt für die kommende Periode im Vergleich zu vergange
nen Perioden nur halb so viel. Die Schweizer Hochschulen sind aber darauf angewiesen, wei
terhin national mitfinanziert zu werden, damit die Ziele der kommenden Periode erreicht und
umgesetzt werden können. Im Vergleich zu anderen Ländern und angesichts der Wichtigkeit des
Schweizer Bildungsplatzes investiert die Schweiz verhältnissmässig wenig Geld in ihre Hoch
schulen. Trotz dieser finanziellen Disparität erbringen die Schweizerischen Hochschulen regel
mässig Spitzenleistungen sowohl im Bereich der Lehre als auch im Forschungsbereich. Die Ef
fizienz der Hochschulen in der Schweiz macht die Bildung zum grössten Exportgut des Landes
und stellt ein wichtiges Identifikationsmerkmal dar. Bereits überragenden und effizienten Leis
tungen der Hochschulen können zusätzliche Investitionen in die Bildung einen direkten Einfluss
auf den Leistungsoutput und die daraus resultierende Exzellenz haben.
Damit Kreativität, Erfidungsgeist und Unternehmertum weiterhin wachsen können, ist es unent
behrlich, das reale Wirtschaftswachstum der Hochschulen aufrechtzuerhalten, so dass die Qua
lität der Errungenschaften weiterhin garantiert werden kann. Kreativität, Erfindergeist und Unter
nehmertum sind wichtige Faktoren, um sich einerseits weiterhin als Wirtschafstandort Schweiz
auf internationalem Niveau behaupten zu können und andererseits, um aktuelle und zukünftige
Krisen mit neuster Forschung und Innovation bewältigen zu können. Dies kann nur qualitativ und
quantitativ umgesetzt werden, wenn die Investitionen in unser höchstes Gut, die Bildung, stabil
bleiben und weiterwachsen, damit unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet wird.
1.2 Bedeutung der Bundesförderung im BFI-System
Der VSS stört sich in diesem Abschnitt an der sehr engen Definition von Bildung und deren
starken Fokus auf “Produktivität und Wachstum”. Eine der wichtigsten Ressourcen in der
Schweiz macht die Bildung aus und daher sollte Bildung an sich auch als Wert hochgehalten
werden. Durch Bildung wird Wissen erlangt, um die Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick
auf persönliche, bürgerliche, soziale oder beschäftigungsbezogene Perspektiven zu verbessern.
Ausserdem ist die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung auch ausschlaggebend für zukünftige
Generationen und Herausforderungen. Sie kann nicht ausschliesslich an aktuellen Gegebenheiten des
Wirtschaftssystems gemessen werden.
1.3 BFI-Förderung 2025-28
Der VSS begrüsst die Auswahl der transversalen Themen Digitalisierung, Nachhaltige Entwicklung,
Chancengerechtigkeit, nationale und internationale Zusammenarbeit für die BFI-Periode
2025-2028. Der VSS begrüsst ebenfalls, dass dieselben Themen im Hochschulbereich auch für
die Projektgebundenen Beiträge (PgB) berücksichtigt wurden. Hierbei möchte der VSS nochmals
die Wichtigkeit der PgBs unterstreichen, da sie den Hochschulbereich in transversalen Themen
voranbringen und die Hochschulen so stärker miteinander Kooperieren können. In den zentralen
Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Chancengerechtigkeit und Gleichstellung ermöglicht
dies eine notwendige Weiterentwicklung zuhanden der künftigen Generationen des Landes. Daher ist
es zentral, dass die vorgesehenen Gelder auch in diese Bereiche investiert werden, um
die Entwicklung des Hochschulraumes als Ganzes im Sinne eines nachhaltigen Wandels voranzutreiben.
Aus Sicht des VSS sollten Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Chancengerechtigkeit als Grundsätze
der BFI-Förderpolitik (Kapitel 1.3.1) und nicht als Herausforderungen (Kapitel 1.3.2) ergänzt werden und entsprechend
in jegliche Förderentscheide einfliessen.
Nachhaltige Digitalisierung
Für den VSS ist es von zentraler Bedeutung, den Fokus auf «nachhaltige Digitalisierung» und
nicht nur auf «Digitalisierung» zu legen. Aus Sicht des VSS sind dabei folgende Punkte zentral:
Ein wichtiges Element ist die Förderung von Vernetzung sowie Wissens- und Technologietransfer im BFI-Bereich.
Der VSS regt in diesem Bereich an, einen starken Fokus auf die harmonisierung der Digitalisierungssysteme zu setzen.
Diesbezügliche Bestrebungen sollten ausgebaut werden.
Nachhaltige Entwicklung
Der VSS stört sich an der eng gefassten Definition der nachhaltigen Entwicklung und insbesondere deren klaren
Fokus auf den Menschen (S. 34). Nur eine starke Definition der Nachhaltigkeit ist hinreichend, um den riesigen
Herausforderungen zu begegnen, die sich im Bereich BFI und darüber hinaus stellen1. Der VSS fordert deswegen
eine starke Definition der Nachhaltigkeit, die der Botschaft zugrunde liegt und als Handlungsleitschnur gilt.
Das bedeutet einen grossen Wandel im Vergleich zur heutigen Situation.
Nationale und internationale Zusammenarbeit ist aus Sicht des VSS eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige
Entwicklung und nachhaltige Digitalisierung. Die Bildungskoalition fordert, dass der Bundesrat sich weiterhin für eine
Assoziierung an Erasmus+ einsetzen soll. Zudem möchte der VSS, dass bei der Erwähnung der EU-Rahmenprogramme
systematisch von Rahmenprogrammen in den Bereichen „Bildung, Forschung und Innovation“ die Rede ist, sodass
die Programme Horizon und Erasmus+ gleichermassen berücksichtigt werden.
Die 254.9 CHF, die Movetia zugesprochen werden, sind aus Sicht des VSS nicht ausreichend
und sollten erhöht werden. Angesichts der Ziele der Strategie des Bundes und der Kantone so
wie der prognostizierten Nachfrage müssten die finanziellen Mittel proportional erhöht werden.
Selbst auf der Grundlage einer niedrigeren angenommenen Austauschaktivitäten wird geschätzt,
dass sich die zusätzlich benötigten Mittel auf weitere CHF 10 Mio. pro Jahr belaufen würden, d.h. CHF 40 Mio.
mehr als in der vorherigen Periode 2021-2028. Die Bildungskoalition NGO fordert eine Überprüfung der Budgets.
2.3 Ausbildungsbeiträge
Der VSS schätzt die Unterstützung der Studierenden in der Schweiz, welche der Bund und die
Kantone durch die Ausbildungsbeiträge ermöglichen und begrüsst dessen Weiterführung.
Gleichzeitig kritisiert der VSS jedoch die aktuelle Umsetzung der Ausbildungsbeiträge. Bildung
und das aus ihr wachsende Wissen ist das wichtigste Exportgut der Schweiz, dementsprechend
sollte sie auch durch grosszügige finanzielle Mittel gefördert werden. Diese finanziellen Mittel
werden zum heutigen Standpunkt sehr unterschiedlich verteilt und führen so zu einer starken
Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsschichten. Der VSS kritisiert entsprechend der von
ihm eingereichten Stipendieninitiative 2012 mit dem Ziel der Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge,
dass die Ausbildungsbeiträge weiterhin kantonal und nicht national geregelt werden.
Anders als während der damaligen Diskussion deklariert, sind bis heute nicht alle Kantone Mitglied des
Stipendienkonkordats und der Teuerungsausgleich findet nicht statt. Dies führt zu einer
Ungleichbehandlung von Studierenden, welche in Kantonen ohne Stipendienwesen leben und
durch die geringe Möglichkeit an Nebenbeschäftigungen der Teuerung ausgeliefert sind. Obwohl
die Teuerung durch die aktuelle Weltlage steigt, nehmen die Gelder, insbesondere jene im Bereich der
Ausbildungsbeiträge seit Jahren stark ab. Dies schadet dem Schweizer Bildungsstandort, da hochqualifizierte
und talentierte Personen aus finanziellen Gründen nicht studieren können. Deshalb fordert der VSS, dass der
Bund die Verteilung der Ausbildungsbeiträge via dem Stipendienkonkordat erneut prüft und mit dem Ziel der
Förderung der Exzellenz des Schweizer Bildungsstandorts ein attraktiveres System, welches die Teuerung und
den unterschiedlichen Zugang zu Ausbildungsbeiträgen anerkennt und entsprechend handelt. Eine materielle
und formelle Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge ist weiterhin nötig. Die Schweiz hat das Ziel, allen
qualifizierten Personen eine ihnen entsprechende Ausbildung zu ermöglichen, um so ihre Exzellenz und Effektivität
im Bildungssektor weiter zu fördern. Dies erreicht sie, indem sie den Grundbedarf von min. CHF 2325.- monatlich
schweizweit anerkennt, die steigenden Ausbildungskosten, und die allgemeine Teuerung sowie die steigenden
Mietzinsen mitberechnet und ein nationales Stipendienwesen aufbaut. Letzteres ist zwingend nötig zur Erfüllung
der Chancengerechtigkeit.
2.4 ETH-Bereich
Die Schweiz hat mit dem ETH-Bereich zwei exzellente technische Hochschulen und vier führende Forschungsanstalten
aufgebaut. Ihre Mitarbeitenden und Absolvent*innen bilden einen tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft und
bringen wissenschaftliche Ergebnisse in die gesellschaftliche Debatte. Insbesondere mit Hinblick auf den
drohenden Fachkräftemangel sind diese hervorragend ausgebildete Arbeitskräfte unerlässlich.
Im Jahr 2022 bildeten die ETHs 13’368 Absolvent*innen aus.2 Die ETHs erleben zurzeit einen
starken Zuwachs der Anzahl Studierenden. Für die Periode 2024-28 prognostiziert das BFS für
die ETH Zürich ein Wachstum von 2.6%, wobei erste interne Schätzungen von deutlich höheren
Wachstumsraten, bis zu 6% allein für das Jahr 2024, ausgehen. Bereits in der Vergangenheit
lagen die Vorhersagen des BFS jeweils deutlich unter den realen Wachstumsraten. So auch für
die Jahre 2019-2021, als das BFS für die ETH Zürich einen Anstieg der Studierenden um 2,97%
prognostizierte, welches jedoch real bei 5,1% lag. Dies ist zuallererst Grund zur Freude, denn
diese Studierenden werden in der Wirtschaft und Forschung dringend benötigt (z.B. in der IT
Branche). Doch dieses Wachstum muss auch mit einem entsprechenden Zuwachs der finanziellen
Ressourcen einhergehen. Die ETH ist sich der angespannten Lage des Bundesbudgets
durchaus bewusst: in den letzten Jahren haben die ETHs und ihre Forschungsinstitutionen bereits
mehrere Runden Sparmassnahmen durchgeführt, jedoch musste dafür auf essenzielle Investitionen in
Infrastruktur, Lehre und Innovation verzichtet werden. Dies gefährdet den Exzellenzstatus der ETH und der
Schweiz deutlich – seit einigen Jahren ist die Grenze der Betreuungsverhältnisse und Infrastruktur erreicht.
Weitere Sparrunden können nicht einfach aus den Reserven der ETHs kompensiert werden und
entscheidende Investitionen in die Zukunft (wie z.B. den verstärkten Einsatz von digitalen Technologien in der Lehre)
bleiben auf der Strecke. Auf Dauer führt dies unweigerlich zu einer Abnahme der Bildungsqualität sowie in
einem weiteren Schritt der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Ein Wachstum des Budgets des
ETH-Bereichs um 1,6% über die Periode 2025-2028 ist mit den steigenden Studierendenzahlen schlicht nicht vereinbar.
Aus der BFI-Botschaft (S. 19) geht hervor, dass der Frauenanteil mit knapp einem Drittel eher tief blieb, wogegen er bei
den Neuernennungen von Professorinnen und Professoren im gleichen Jahr bei über 40 Prozent lag. Dem Dokument
«Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich» (Stand Mai 2023, S. 5) ist zu entnehmen, dass der ETH-Bereich insbesondere
bei der Neuanstellung auf Stufe Professur für Chancengerechtigkeit sorgt. Für den VSS müssen Massnahmen zur Förderung von Chancengerechtigkeit zu einem früheren Zeitpunkt ansetzen und nicht erst auf Stufe
Professur. Entsprechende Aktivitäten sollten ergänzt bzw. ausgebaut werden.
2.6 Internationale Zusammenarbeit in der Bildung
Der VSS unterstützt die Bedeutung der studentischen Mobilität als unverzichtbaren Aspekt bei
der Ausbildung von Menschen, die offen, interessiert und bereit sind, an einer sich wandelnden
Gesellschaft teilzuhaben. Mobilitätsmöglichkeiten sind ein Sprungbrett für den Erwerb von kulturellen,
sprachlichen und sozialen Kenntnissen und Fähigkeiten, insbesondere von so genannten
„Soft Skills“. Die schweizerische Lösung SEMP ist qualitativ und quantitativ nicht mit Erasmus+
vergleichbar. Für die Studierenden stellt der Beitritt zum europäischen Programm Erasmus+ eine
Priorität dar. Der VSS akzeptiert nicht, dass die Chancen der Studierendenschaft durch institutionelle Fragen
im Zusammenhang mit der Europäischen Union beeinträchtigt werden.
Seit 2016 steigen die Zahlen von Movetia stetig an und sagen einen weiteren Anstieg in den
nächsten Jahren voraus. Diese Nachfrage muss erkannt und adressiert werden, hauptsächlich
durch angepasste finanzielle Ressourcen. Die Entwicklung der Bedürfnisse von Movetia und
dem Austauschprogramm SEMP zeigt die wachsende Kluft zwischen den zugewiesenen und
den notwendigen finanziellen Mitteln, um die Nachfrage nach Mobilität zu befriedigen. Der VSS
fordert eine Überprüfung der Budgets, um eine angemessene Antwort auf die Bedürfnisse zu
finden, die mit den Zielen des Bundes übereinstimmt. Diese Forderung zielt in erster Linie darauf
ab, den Rückstand der Schweiz im Bereich der internationalen Mobilität und Kooperation zu bekämpfen,
der die Qualität der Ausbildung der Studierenden in der Schweiz beeinträchtigt.
Der VSS begrüsst die Anbindung der Schweizer Hochschulen an die europäischen Allianzen.
Die wachsenden Allianzen fördern die Zusammenarbeit und den Austausch mit dem Ausland
und mildern die Probleme, die mit dem Ausschluss der Schweiz von Erasmus+ und Horizon
Europe verbunden sind. Die Unterstützung des Bundes für die Schaffung solcher Allianzen ist
zu begrüßen. Allerdings ersetzen diese Allianzen nicht die fehlenden Netzwerke auf europäischer Ebene.
Der VSS fordert den Bund auf, die Beteiligung der Schweizer Hochschulen an den europäischen Hochschulallianzen
zu gewährleisten, ohne das Budget für die Mobilität Studierenden der zu kürzen. Eine solche Kürzung droht allerdings,
wenn keine zusätzlichen Mittel dafür in der nächsten BFI-Periode eingeplant werden, weil die Anzahl der Allianzen
in den nächsten Jahren wachsen wird. Zudem wurden die bisherigen Allianzen mittels den für
die Covid-Pandemie geplanten Gelder finanziert, die mit der Aufhebung der Massnahmen wieder
weggefallen sind. Deshalb sollen pro Jahr zusätzliche 12 Millionen Franken für die Finan
zierung der Teilnahme von Schweizer Unis an internationalen Allianzen (z.B im Rahmen
der European University Alliances) bereitgestellt werden.
2.7 Institutionen der Forschungsförderung
Die in der BFI-Botschaft festgehaltene Ausgangslage stellt die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und
die Ausschöpfung sämtlicher Potenziale ins Zentrum. Durch den Rückgang an Investitionen werden die
verschiedenen Forschungsförderungsinstitutionen allerdings faktisch dazu gezwungen, bewährte Instrumente
einzustellen oder sie nach mehrjähriger Planung nicht einzuführen. In besonderer Weise ist der Schweizerische
Nationalfonds von Sparmassnahmen betroffen. So hat der SNF aufgrund des erwähnten Rückgangs an finanziellen
Mitteln beschliessen müssen, das Programm Doc.CH und Doc.MINT wieder abzuschaffen.
Aus der Sicht der Förderung von geisteswissenschaftlicher Forschung stellt die Einstellung von
Doc.CH einen markanten Verlust des Forschungsstandorts Schweiz dar. Diese Instrumentabschaffung steht in eindeutigem
Widerspruch zur geäusserten Massnahme von „bottom-up“ getriebener Projektförderung (S. 83), da Doc.CH bisher
eine Säule der unabhängigen Forschung dargestellt hatte. Weiter widerspricht die Abschaffung des Programms der
geforderten Abstimmung mit den Hochschulen (S. 83), da mehrere Hochschulen und die meisten Studierenden
schaften sich gegen die Abschaffung von Doc.CH ausgesprochen hatten.
Im MINT-Bereich wird die Nichteinführung von Doc.MINT die Förderung von Frauen in ihrem
Weg zum Doktorat abbremsen und die geschlechtliche Ungleichverteilung in diesem Wissen
schaftsbereich weiterhin auf einem prekären Niveau aufrechterhalten. Aus diesem Grund muss
dem SNF in zwingender Weise das Maximalszenario an Bundesbeiträgen gesprochen werden
(S. 84). Eine Verkürzung bestehender und geplanter Instrumente würde der Schweiz, die nach
dem Ausschluss aus Horizon Europe bereits mit Nachteilen zu kämpfen hat, im Forschungsbereich
langfristig grosse Schäden zufügen. Aus diesem Grund muss sichergestellt werden, dass
der SNF den nötigen 2.5% Jahreswachstum erhält und somit keine Kürzungen für die nächsten
vier Jahre vollziehen muss.
2.13 Förderbereiche ohne Kreditanträge
Der VSS hat die Annahme eines Verhandlungsmandats für die Assoziierung mit dem europäischen
Programm Erasmus+ im Jahr 2021 als wichtigen Schritt anerkannt. Der VSS möchte erneut betonen, dass
der Beitritt in einem Kontext notwendig ist, in dem die Schweiz in Bezug auf Mobilitäts- und Austauschmöglichkeiten
zunehmend benachteiligt wird. Eine fehlende Verpflichtung bezüglich der obligatorischen Mittel für eine
Assoziierung spricht gegen die Schweiz. Der Bundesrat und das Parlament müssen die entsprechenden juristischen
und finanziellen Vorbereitungsarbeiten machen, damit die Schweiz bei einer Deblockade des Dossiers möglichst bald
bereit wäre. Entsprechend sollen die Beiträger für Horizon und Erasmus+ weiterhin budgetiert werden. Darüber hinaus sollte, wie in der vorliegenden Botschaft dargelegt, der Wille, dass die europäischen Forschungs- und Bildungsprogramme eine vorrangige Stellung beibehalten, im Budget zum Ausdruck kommen, um die Schweizer Beteiligung zu gewährleisten.
Kommentare zu den Gesetzesanpassungen
3.3 Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG)
Das HFKG verfolgt unter anderem die folgenden Ziele:
Art. 3 lit. a & b: Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine Lehre und Forschung
von hoher Qualität; Schaffung eines Hochschulraums mit gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen;
Art. 3 lit. e: Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den Hochschulen.
Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Studierenden in der Schweiz, namentlich der VSS
als Dachorganisation direkt eingebunden werden. Um die Partizipation der Studierenden gemäss den Empfehlungen
im Rahmen der Bologna-Botschaft zu gewährleisten, ist es notwendig, die demokratische Mitsprache des VSS zu stärken.
Dies würde die Position und die Beteiligung des VSS auf nationaler Ebene verbessern. Die gesetzliche Verankerung des
Mitspracherechts einer parteipolitisch neutralen Studierendenvertretung ist kein Novum. Vor dem Inkrafttreten des
aktuellen HFKG stand dem VSS dieses Recht zu. Auch auf kantonaler Ebene dürfen die meisten
Studierendenschaften, wie etwa in Bern, Basel und Zürich, in den jeweiligen höchsten Gremien
der Hochschulen mitbestimmen. Es wäre folglich konsequent, wenn der Zusammenschluss die
ser Studierendenorganisationen auch auf Bundesebene eine Stimme erhält.
Eine sinnvolle Mitgestaltung der Bedingungen der grössten Anzahl von Hochschulangehörigen,
namentlich den Studierenden, erfordert zweifelsohne ein demokratisches Mitbestimmungsrecht.
Aus diesem Grund fordert der VSS ein Sitz mit Stimmrecht im Hochschulrat eingeräumt werden,
weil der Hochschulrat unter anderem «Empfehlungen für die Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen,
insbesondere der Studentinnen und Studenten, sowie für die Erhebung von Studiengebühren» (Art. 12 Abs. 3 lit. c HFKG) ausspricht.
Dies darf nicht ohne ein demokratisches Mitbestimmungsrecht der Studierenden passieren. Somit muss Art. 12 HFKG wie folgt angepasst
werden:
- Art. 12
- Hochschulrat
- Als Hochschulrat setzt sich die Schweizerische Hochschulkonferenz zusammen aus:
- a. Dem vom Bundesrat bezeichneten zuständigen Mitglied des Bundesrates;
- b. Vierzehn Mitgliedern der Regierungen der Trägerkantone der Universitäten, der Fachhochschulen, und der pädagogischen Hochschulen.
- a. Eine Vertretung der Studierenden
Infolgedessen kann Art. 13 lit. i HFKG teilweise gestrichen werden. Die Verleihung einer Stimme
würde die Partizipation der 270 000 Studierenden massiv verbessern und gleichzeitig die Stimmenmehrheit der Kantone nicht gefährden.
Eine hochwertige und wettbewerbsfähige Hochschullandschaft kann in einem föderalistischen
System nur bestehen bleiben, wenn die Rechte der hauptbetroffenen Gruppe angehört werden.
4. Weitere Bemerkungen
Auswirkungen auf die Kantone: Der Investitionsrückgang würde konkret zur Kürzung von Instrumenten wie Doc.CH und Doc.MINT
führen und Auswirkungen auf die Kantone haben. Mit dem Wegfallen solcher Programme werden die einzelnen Kantone in dezentraler
Weise neu für die Förderung der unabhängigen Forschung aufkommen müssen. Dafür gibt es keinen konsolidierten Plan oder Umgang. Mehrere Kantone können nicht sicherstellen, dass sie die Lücke werden füllen können. Es braucht deshalb ein grösseres Budgetwachstum als real 1%. Insbesondere muss die Finanzierung aller SNF-Projekte sichergestellt werden, damit die Kantone keine
zusätzlichen Lasten tragen und der Forschungsstandort Schweiz nach dem Ausschluss aus
Erasmus+ und Horizon Europe keine weiteren Nachteile erleidet.
Europäische Zusammenarbeit: Die Hochschulen bemühen sich, den Ausschluss von Erasmus+ mit Allianzen und dem SEMP-Programm weiterhin aufrechtzuerhalten. Als gemeinsames nationales Ziel steht aber weiterhin die Vollassoziierung der Schweiz am Erasmus+-Programm.
Bis dies politisch umgesetzt werden kann, müssen die Hochschulen ihren Austausch mit Ersatzprogrammen sicherstellen. Für genau diese Sicherstellung der Ersatzprogramme, – den wachsenden Allianzen der Hochschulen – braucht es mehr und bessere Finanzierung. Austauschprogramme bringen einen enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert für unser Land.
Dies kann nur mit mehr finanziellen Mittel aufrechterhalten werden. Die Kürzung der Mittel betrifft alle Hochschulen, gefährdet unsere nationale sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit und verstärkt den Fachkräftemangel, denn die Schweiz liefert mit ihren exzellenten Innovationen für
unsere globale Wirtschaft einen grossen gesellschaftlichen und ökonomischen Mehrwert. Mehr Gelder für Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung sind in der Po sition, in der sich die Schweiz befindet, notwendig.
Freie Doktorate: Gemäss Ziffer 4.4 stellt die Chancengleichheit, insbesondere zwischen Mann und Frau, eine bedeutende gesellschaftliche Dimension dar. Deshalb muss Doc.MINT eingeführt werden. Die beschlossene Nichteinführung widerspricht dieser Aussage in diametraler Weise.
Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre wohlwollende Prüfung unserer Stellungnahme. .
Hochachtungsvoll,
Nadège Widmer
Co-Präsidentin VSS
Gazmendi Noli
Co-Präsident VSS
1Stärkerer Fokus auf den Fakt, dass auch erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Masse
genutzt werden können, in dem sie sich regenerieren.
2Geschäftsbericht ETH Zürich 2022, Studierende und Ausbildungsabschlüsse, https://ethz.ch/con
tent/dam/ethz/main/eth-zurich/Informationsmaterial/GB22/PDF-Downloads/GB22-eth-zuerich-studie
rende-abschluesse_DE.pdf. Rapport annuel EPFL 2022, https://www.epfl.ch/about/facts/fr/epfl-en-chiffres/.
