Bundesrat anerkennt Verbesserungsnotwendigkeit im Stipendienwesen

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Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament einen Vorschlag zur Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes vorzulegen. Damit anerkennt der Bundesrat die existierenden Baustellen im Stipendienwesen der Schweiz, und ist wie der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) der Meinung, dass nur eine Vereinheitlichung es ermöglichen wird, dass der finanzielle Hintergrund von bildungswilligen Personen im Ausbildungszugang keine Rolle mehr spielt und Chancengleichheit in der tertiären Bildung hergestellt wird.

Im Januar 2012 hat der Verband der Schweizer Studierendenschaften mit mehr als 117’000 Unterschriften die Stipendieninitiative eingereicht, um das Schweizer Stipendienwesen zu harmonisieren. Dies u.a. aus dem Grund, dass der Kanton Jura 87 Franken pro Kopf und Jahr für Stipendien ausgibt, der Kanton Schaffhausen mit 17 Franken nicht einmal ein Viertel dieser Summe. Der Kanton Zürich vergibt durchschnittlich 3’800 Franken an 0.3% der Bevölkerung, der Kanton Neuchâtel durchschnittlich 1’200 Franken an 1.0% der Bevölkerung. Die Stipendieninitiative will dem Bund die Kompetenz über die Vergabe der Ausbildungsbeiträge auf der Tertiärstufe übertragen, und damit der Kantonslotterie im Bezug auf den Zugang zu Stipendien ein Ende bereiten. Sei es ein Ingenieurs-Studium an der ETH, eine Ausbildung zur Pianistin an der FH Nordwestschweiz, ein Studium in Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen oder eine Ausbildung in der höheren Berufsbildung: Alle Studierenden sollen dieselben Kriterien und Chancen haben, um ein Stipendium zu erhalten, und keine Person soll aus finanziellen Gründen auf eine Ausbildung verzichten müssen. Der Bundesrat hat den VSS mit seinem heutigen Entscheid darin bekräftigt, den richtigen Weg zu verfolgen. Wie schon die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren EDK mit der „Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen“ (Stipendien-Konkordat), anerkennt nun auch der Bundesrat, dass kantonale Alleingänge im Stipendienwesen nicht das Modell der Zukunft sind. Nur ein harmonisiertes Stipendienwesen garantiert, dass der Zugang zu Bildung in der Schweiz allen Personen, ungeachtet ihres finanziellen Hintergrundes, offen steht. „Wir wollen, dass der Bildungserfolg nicht mehr abhängig vom Geld ist, und Chancengleichheit im Stipendienwesen nicht eine leere Floskel bleibt“ sagt dazu Thomas Leibundgut vom Vorstand des VSS. Weniger erfreulich ist für den VSS die eingeschlagene Richtung des Gegenvorschlages des Bundesrates. Das beibehalten der heutigen gesetzlichen Regelung bezüglich Ausbildungsbeiträgen mit Veränderungen auf der Basis der Vorschläge des Stipendien-Konkordats, ist kein ausreichender Fortschritt für die betroffenen Personen. Das Konkordat weist nämlich schwerwiegende Mängel auf: es verhindert mit dem zu tiefen Maximalstipendium, seiner Unverbindlichkeit und der Betonung von unsozialen Darlehen, eine effektive Verbesserung der Situation. Der VSS wird sich somit im parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, dass die Harmonisierung mit einer materiellen Verbesserung des Stipendienwesens einher geht. Der VSS erwartet nun gespannt das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes  und freut sich darauf, mit der Schweizer Öffentlichkeit die Bildungssituation für einen Grossteil der Bevölkerung zu verbessern.

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