Referenden Mietrecht

Die Mietrechtsverschlechterungen betreffen auch Studierende stark

In der Herbstsession 2023 wurden vom Parlament zwei Änderungen des Mietrechts beschlossen, die sich negativ auf die (Unter-)Mietverhältnisse auswirken werden. Das Parlament hat einerseits der Verschärfung für Untermiete, andererseits der beschleunigten Kündigung bei Eigenbedarf zugestimmt.

 

Darum geht es:

  • Die Untermiete wird erschwert und soll neu nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft möglich sein.
  • Untermieten, die länger als zwei Jahre dauern, können ohne Begründung verweigert werden.
  • Die Vermieterschaft kann bei Geltendmachung des Eigenbedarfes auf den nächsten ordentlichen Termin kündigen, Mieter:innen können viel schneller auf die Strasse gestellt werden.
  • Bei Streitfällen wird die Lebenssituation der Mieter:innen nicht mehr berücksichtigt.
  • Das geltende Recht bietet bereits genügend Möglichkeiten, um gegen Missbräuche von Mieter:innen vorzugehen. Deshalb empfahl auch der Bundesrat, bei diesen beiden Vorlagen nicht einzutreten.

 

Warum Studierende besonders betroffen sind:

  • Studierende leben besonders häufig in Untermietsverhältnissen und haben kleine Budgets.
  • Die ohnehin schon begrenzten Wohnmöglichkeiten für Studierende könnten durch die beiden Vorstösse weiter verringert werden.
  • Eine Verschlechterung der Wohnbedingungen erhöht nicht nur die finanzielle Belastung, sondern wirkt sich wegen den Unsicherheiten auch auf die mentale Gesundheit aus.
  • Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist aktuell sehr schwierig. Es gibt geringe Leerstandsquoten und der steigende Referenzzinssatz führt zu Mietpreissteigerungen.

 

Insgesamt schwächt dieser Angriff der Immobilienlobby die finanzielle Stabilität der Studierenden in der Schweiz. Es ist wichtig, dass die Interessen und Bedürfnisse der Studierenden bei der Überprüfung und Umsetzung solcher Gesetzesänderungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie Zugang zu erschwinglichem und stabilem Wohnraum haben.

 

Unterschriftensammlung

Beide Referenden wurden rund 75’000 Mal unterschrieben und wurden am 16. Januar 2024 eingereicht. In der zweiten Jahreshälfte wird das Volk darüber abstimmen.