Die Studentische Partizipation sichert die Qualität

verabschiedet am 1. September 2012 an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des VSS in ZürichDer VSS erwartet, dass die Versprechen in die Tat umgesetzt werden und bald die studentische Beteiligung und der Einbezug weiterer Hochschulangehörigen in der Qualitätssicherung und Akkreditierung der Hochschulbildung gänzlich gewährleistet sind.

Dieses Versprechen ist so alt wie die Bologna-Reform, wird aber nicht von allen AkteurInnen der Schweizer Hochschullandschaft gleich verstanden und umgesetzt. Das Thema der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung hat seit das neue, aber noch nicht in Kraft gesetzte, eidgenössische Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz angenommen wurde, an Wichtigkeit und (medialer) Aufmerksamkeit gewonnen.

Die Einigung über die Ziele und den Umfang dieser Sicherung der Qualität wird prioritär werden und der VSS fordert die Hochschulen und die zugehörigen nationalen Koordinationsorganen auf, die Diskussion gemeinsam und mit den Studierenden zu führen. Doppelspurigkeiten in den Konzepten und im Prozedere der Qualitätssicherung könnten endlich vermieden und eliminiert werden, wenn die Erarbeitung der Standards von einem einzigen Organ gemacht werden würde: der zukünftige Hochschulrat, in welchem die Studierenden nur beratende Stimme haben. Der VSS fordert, dass die Studierenden im Hochschulrat nicht nur Einsitz, sondern auch Stimmrecht haben. In froher Erwartung werden heute die Vorbereitungen doppelt und dezentral gemacht – die Schweizerische Universitätskonferenz für die Universitäten und die eidgenössischen technischen Hochschulen, das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie für die Fachhochschulen – wobei es sinnvoller wäre, gemeinsame Arbeitsschritte einzuleiten, die Koordination zwischen den Hochschultypen zu fördern und ein Fazit aus vergangenen Prozessen zu ziehen, ohne die Autonomie der einzelnen Hochschulen in der Definition und Gestaltung ihrer internen Evaluation- und Qualitätssicherungspolitik zu gefährden. Die Erfahrungen der Programmakkreditierungen, vor allem an den Fachhochschulen, und die der Quality Audits an den universitären Hochschulen könnten dem zukünftigen Akkreditierungsrat als Basis für die Vorbereitungen dienen. Der VSS identifiziert diesen als Schlüsselinstitution und erhofft sich, dass die in diesem Gremium verankerte studentische Partizipation ernst genommen wird. So erwarten wir, dass mehrere Sitze für die VertreterInnen der Studierenden aus dem VSS zu Verfügung gestellt werden, im Sinne einer realistischen, machbaren und effektiven und für die Studierenden qualitative Partizipation! Das angebrachte Partizipationsrecht der Hochschulangehörigen ist ein „sine qua non“ Umstand für die Akkreditierung der Institutionen, wie die Weiterentwicklung der Qualität der Hochschulbildung, die Garantie der Chancengleichheit und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Der VSS findet sich in diesen Forderungen wieder, möchte aber weiter denken und den Weg zur tatsächlichen Anerkennung dieser Partizipationsrechte durch die AkteurInnen der Hochschullandschaft angehen. Auf nationaler Ebene kommt es mittlerweile zu einem systematischen Einbezug eines/r studentischen ExpertIn aus dem studentischen Akkreditierungspool im ExpertInnengremium für externe Evaluationen, Akkreditierungen und Audits, der VSS ist im Qualitätsnetzwerk der Hochschulen vertreten und unsere Bemühungen um Einbindung in der Steuerung der nationalen Akkreditierungsagentur haben sich bezahlt gemacht. Der VSS hat sich stets für eine reelle Demokratisierung von Hochschulstrukturen eingesetzt und befürwortet die gemeinsame Entscheidungsfindung aller relevanten Gruppen. Dieses Prinzip konsolidiert das Vertrauen zwischen den AkteurInnen in der Bildungs- und Forschungslandschaft, das für eine sinnvolle und legitime Qualitätssicherung notwendig ist. Wir sind der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, weitere Schritte im Sinne der Partizipation zu unternehmen, besonders im Bereich der internen Qualitätssicherung. Dazu muss dringend eine Basis für die Partizipationsrechte geschaffen, Einigung zur Zusammenarbeit erzielt und die resultierenden Konsequenzen akzeptiert werden. Das bedeutet, dass die Evaluation der Qualität und ihres Sicherungssystems divergierende und kritische Meinungen aushalten und Verbesserungsvorschläge und längerfristige Veränderungen zulassen muss. Dies sind alles eigentliche Ziele der Qualitätssicherung, die es anzuerkennen gilt – ansonsten wird das ganze System der Qualitätssicherung in Zweifel gezogen. Die simple Reduktion der Partizipation auf die Möglichkeit, sich zum Thema zu äussern, ist heuchlerisch und entspricht nicht dem Standard „eine Rolle für die Studierenden und weiteren Interessierten vor[zu]sehen“[1] Für den VSS und seine Sektionen ist es klar, dass diese Formulierung eine grössere, proaktive und konsequente Beteiligung impliziert und diese die einzig mögliche Umsetzung der Partizipation darstellt. Der VSS fordert eine sinnvolle und ernste Planung der Beteiligung der Studierenden an den anstehenden Quality Audits der universitären Hochschulen und stellt den Anspruch auf die Mitarbeit in den Selbstevaluationsgruppen, auf die selbständige Berichterstattung der Studierendenschaften der Universitäten und ETHs innerhalb des Selbstevaluationsverfahren, auf die Möglichkeit über das Verfahren an sich und über die Resultate Stellung zu nehmen und auf den kritischen und konstruktiven Dialog mit den externen ExpertInnen. Zum Schluss ist für den VSS klar, die Qualität der Qualitätssicherung misst sich an der Qualität der Partizipation!


[1] Standard 1.1 European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area, ENQA, Helsinki, 2005.