Bund und Kantone sind sich heute einig: Stipendien sind eine Bildungsinvestition, und tragen dazu bei, dass Bildung allen nach Neigungen und Fähigkeiten offenstehen kann. Dies war nicht immer so: Stipendien wurden bis in die 60-er Jahre als Almosen für sozial Bedürftige verstanden. Änderungen in der Stipendienvergabepraxis der Kantone führten jedoch allmählich zu einer Veränderung dieses Verständnisses und des Stipendienbegriffs als solchem. Fortan bezeichnen die Kantone und alsbald auch der Bund das Ausbildungsbeitragswesen als Investition in die Bildung.
Eine Investition also, die Ausbildung ermöglicht, Ausbildungszugang schafft und Ausbildungsabschlüsse fördert. Für die Gesellschaft bedeutet diese Investition Verpflichtung und Recht zugleich. Einerseits besteht für alle ein Anspruch auf einen Zugang zur Bildung unabhängig von ökonomischen Prämissen. Andererseits muss die öffentliche Hand eine ausreichende Finanzierung des Stipendienwesens sicherstellen. Diejenigen, welche ausgebildet sind und in ihrer Berufstätigkeit auf Wissen und Kompetenzen, welche sie während der Ausbildung erlangt haben, zurückgreifen können, finanzieren also eine nächste Generation, welche eben gerade dabei ist, sich Wissen und Kompetenzen anzueignen um später wiederum ihren Teil an die Bildungsinvestition und an die Förderung der nachkommenden Generation zu leisten. Nur mit diesem solidarischen Moment des finanziellen Ausgleichs zwischen denjenigen, die Geld haben und denjenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, funktioniert das System langfristig.
Eine Gesellschaft, die Bildungsinvestitionen in Frage stellt und eine Politik, welche auf Kosten von Bildung, Bildungsangeboten und Bildungsinstituten ihre Sparmassnahmen vollzieht, ist nicht nur unglaubwürdig sondern gefährdet direkt auch die notwendige Förderung des menschlichen Kapitals als einzige Ressource der Schweiz.
Grundsätzlich ist die Konsequenz des fehlenden Willens in Bildung zu investieren nämlich die folgende: Am stärksten betroffen sind diejenigen, die so wie so schon schlechter gestellt sind, weil sie weder auf grosse Erbschaften noch ein reiches Elternhaus zurückgreifen können. Weil ihre ökonomische Situation keinen Besuch höherer Bildungsangebote zulässt. Weil bereits ihre Lebens-Notwendigkeiten nicht mit Leichtigkeit finanziert werden können. Problematisch ist dieser Umstand insbesondere hinsichtlich der Chancengleichheit unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche sich in obligatorischer und nachobligatorischer Ausbildung befinden und einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch auf einen freien Zugang zu Bildungsangeboten hätten: Sie bedürfen eines harmonisierten und ausgebauten Stipendienwesens, welches ihnen diesen Zugang gewährleistet und als Investition in Bildung und Zukunft verstanden wird.
– Elena Obreschkow ist seit März 2012 Generalsekretärin des VSS. Während ihrer Studienzeit war sie Präsidentin der AGEF an der Universität Fribourg. In der Sammelphase der Stipendieninitiative arbeitete sie im Kampagnenteam.
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