Medienmitteilung des VSS vom 1. November 2013
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat gestern eine Kommissionsmotion eingereicht, welche in grossen Teilen die Inhalte der Initiative Nordmann übernimmt. Diese Initiative mit dem Titel «Gerechte Studiengebühren an den ETH» wurde von ihrem Verfasser zurückgezogen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften nimmt die Willensäusserung, eine sozio-ökonomische Selektion der Studierenden an den ETH einzuführen, konsterniert zur Kenntnis und möchte sich klar gegen die Motion aussprechen.
Die Initiative Nordmann wurde Anfang 2013 vom sozialdemokratischen Nationalrat Roger Nordmann eingereicht, um eine Lösung betreffend des Vorschlages des ETH-Rates zur Verdoppelung der Studiengebühren an den ETH zu finden. Die Initiative in Form einer Änderung des ETH-Gesetzes sah vor, die Studiengebühren für ausländische Studierende zu verdreifachen. Im Gegenzug sollten keine über die Teuerung hinausgehenden Gebührenerhöhungen für Studierende, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind, vorgenommen werden. Die Initiative Nordmann wurde zugunsten einer gleich lautenden Kommissioninitiative der WBK-N, welche von der WBK-S abgelehnt wurde, auf Eis gelegt. Gestern wurde schliesslich die ursprüngliche Initiative in der WBK-N behandelt. Die Kommission entschied, eine Motion einzureichen, welche der Initiative Nordmann in weiten Teilen folgt und diese in einigen Punkten modifiziert; sie will beispielsweise die Erhöhung von Studiengebühren über den Teuerungsausgleich hinaus ermöglichen. Nordmann zog in der Folge seine Initiative zugunsten der Kommissionsmotion zurück.
Die Motion der WBK-N ist problematisch: Erstens ist die generelle Studiengebührenerhöhung ein starkes Zeichen des fehlenden Engagements der Politik für eine offene Bildung und führt eine sozio-ökonomische Elitisierung der Bildung ein. Die Ungleichbehandlung, ein zentraler Punkt der Motion, limitiert wiederum den Zugang zum schweizerischen Bildungssystem, obwohl der Schweiz der Nachwuchs und das qualifizierte Personal, im Speziellen im Bereich der an der ETH gelehrten Spezialisierungen, fehlen. Momentan gibt es nicht genügend Studierende, um diesen Mangel auszugleichen.
Dabei handelt es sich erneut um den Ausdruck des politischen Willens, keine finanzielle Verantwortung im Bereich der öffentlichen Bildung zu übernehmen und die Ausbildungskosten auf die Studierenden zu überwälzen. Mélanie Glayre, Vorstandsmitglied des VSS bedauert diese Positionierung: „Eine Studiengebührenerhöhung hat zur Konsequenz, dass die sozio-ökonomische Herkunft einer Person definiert, ob sie eine Ausbildung in Angriff nehmen kann oder nicht. Das ist nicht tolerierbar.“ Der VSS unterstützt den Vorschlag der Kommisionsminderheit, die Motion zurückzuweisen.
Der VSS appelliert an die WBK-N, die Angriffe auf die Chancengleichheit zu stoppen, die den Zugang zur Bildung behindern und ruft den Nationalrat dazu auf, die Motion der WBK-N abzulehnen. Bildung ist ein Recht; es ist unsere Verantwortung sie allen zugänglich zu machen, die entsprechende Fähigkeiten und Neigungen mitbringen und zwar unabhängig von ihrer sozio-ökonomischen Situation.