Medienmitteilung des VSS vom 31. Januar 2014
Am 9. Februar wird über die Initiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” abgestimmt. Die Initiative verlangt, dass die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr von der Grundversicherung gedeckt werden. In Zukunft sollen die Betroffenen selbst für einen Schwangerschaftsabbruch aufkommen. Dies würde gerade junge Menschen in Ausbildung und Studium besonders hart treffen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) stellt sich klar gegen einen solchen Rückschritt in der solidarischen Kostenaufteilung von Schwangerschaftsabbrüchen und spricht sich für ein Nein zur Initiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” aus.
Sollte die Initiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache” angenommen werden, wird gerade jungen Frauen der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch erschwert. Die Privatfinanzierung würde das ohnehin schon kleine Budget von Studierenden noch mehr belasten oder sogar sprengen – es wird riskiert, dass Studentinnen mit ihrer Entscheidung alleingelassen werden und die Kosten für einen Abbruch alleine tragen müssen.
Die Entscheidung für oder gegen ein Kind wird mit der Initiative vom Budget abhängig gemacht und nicht vom eigenen Kinderwunsch. Es zwingt Studentinnen, trotz Studium und knappem Budget, ein Kind zu bekommen oder aber einen unsicheren Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Dies würde in keinem Fall eine freie Wahl darstellen. Gerade in der Phase des Studiums, in welcher die spätere berufliche Entwicklung und somit Lebensführung noch nicht oder nur teilweise angedacht worden ist, stellt eine Schwangerschaft die Studierenden vor eine schwierige Entscheidung.
Die von den InitiantInnen angeführte Argumentation der Kostensenkung kann dabei nicht überzeugen: gegenwärtig machen Schwangerschaftsabbrüche gerade mal 0.03% der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Die Kosten der physischen und psychischen Folgen eines unsicheren Schwangerschaftsabbruchs würden diese um ein Vielfaches übersteigen.
Die heutige Kostenübernahme durch die Grundversicherung, die zusammen mit der Fristenlösung im Jahr 2002 vom Volk angenommen wurde, hat sich bewährt. Sie garantiert den freien Zugang zur Gesundheitsversorgung und somit zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch. Deshalb setzt sich der VSS gegen eine Privatfinanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen und für die selbstbestimmte Lebensplanung der Studierenden ein.