Drittmittel, seien sie privat oder öffentlich, führen seit Jahren zu Diskussionen in der Hochschulpolitik. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verfolgt die Entwicklung der Drittmittelfinanzierung von Hochschulen und hat kürzlich auf deren Konsequenzen in der Wirtschaftsfakultät der Universität Luzern aufmerksam gemacht. Um die Freiheit und Unabhängigkeit der Lehre und Forschung zu wahren, müssen sie durch die öffentliche Hand finanziert werden, wie der VSS in seinem Positionspapier verlangt.
Mittel, die von Dritten für die Lehre oder die Forschung bereitgestellt werden, sind sehr problematisch, können sie doch die Freiheit und Unabhängigkeit der Hochschulen gefährden. Denn
ein Unternehmen, das mit einer Hochschule eine Parnterschaft eingeht, kann die Wahl von Professoren, Kursinhalten oder Forschungsschwerpunkten beeinflussen, kann die Publikation von
Forschungsresultaten verhindern - Die Konsequenzen davon bei einer medizinischen oder pharmakologischen Studie können sich alle vorstellen.
In einem Land wie der Schweiz mit wenig natürlichen Rohstoffen ist die Qualität der Bildung und Forschung umso bedeutender. Auf internationaler Ebene sind die Ausbildungen der Schweizer Universitäten, Fachhochschulen und Eidgenössischen Technischen Hochschulen angesehen. Aber Qualität bringt auch Kosten mit sich und diese Kosten müssen von der öffentlichen Hand gedeckt werden. Leider aber wird diese Vorstellung nicht von allen geteilt. So gibt es sowohl auf kantonaler als auch nationaler Ebene Spar- und Abbauprogramme, von denen der Bildungsbereich besonders getroffen wird. Hinzu kommt, dass in der BFI-Botschaft für die Jahre 2017-2020 vom Nationalrat nicht ausreichend Mittel für die Hochschulen zur Verfügung gestellt wurden - der VSS hofft, dass der Ständerat diese Entscheidung korrigiert und die Grundfinanzierung der Hochschulen erhöht.
Die Forschung und Lehre in der Schweiz sind unter Druck gesetzt: Zum einen leiden diese Bereiche unter den Spar- und Abbaumassnahmen von Kantonen und Bund, zum anderen soll die Grundfinanzierung des Bunds für die Forschung erst gesprochen werden, wenn bereits Drittmittel fliessen. Die totalrevidierte Verordnung zum Hochschulförderungs und -kooridnationsgesetz (V-HFKG) sieht vor, dass die Bundessubventionen für die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen im Bereich der Forschung auf Grund der erworbenen öffentlichen oder privaten Drittmittel verteilt werden. Für den Schweizer Gesetzgeber ist also nicht die Qualität oder die Wichtigkeit möglicher Forschungsresultate das relevante Kriterium, sondern lediglich ob die Forschung für Privatfirmen oder öffentliche Stiftungen von Intresse sind.
Der VSS hat ein Positionspapier zur Problematik der Drittmittel verfasst. Sie möchte die Stellungnahme verbreiten, damit sich alle ein Bild über die Konsequenzen von Partnerschaften machen können, wie sie zum Beispiel zwischen Novartis und der Universität Basel, der ETH Lausanne und der ETH Zürich in der biomedizinischen Forschung bestehen. Auch bekannt ist, dass Merck-Serono mit der ETH Lausanne einen Vertrag hat, welcher der Firma ein Recht gibt, die Forschungsresultate einzusehen. Diese Situationen sind nicht normal und es ist Zeit, dass die politischen Akteurinnen und Akteure die Verantwortung für die Hochschulfinanzierung übernehmen. Wenn die Schweiz ihren guten Ruf bewahren will, wenn unser Präsident auch in den nächsten 1. August-Reden die Qualität der Bildung und der Forschung in der Schweiz preisen will, müssen auf die Worte auch Taten folgen. Namentlich müssen die Kantone und der Bund die Finanzierung der Bildung übernehmen und dürfen diese Aufgaben nicht an an Privatunternehmen oder öffentliche Stiftungen delegieren. Es ist ihre Aufgabe, den wichtigsten Rohstoff der Schweiz zu verteidigen: die Bildung und die Forschung.
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Gabriela Lüthi