Auch 2018 sind Frauen in der Wissenschaft noch immer benachteiligt

Der Artikel im „Bund“ und „Tagesanzeiger“ vom 20. Juni 2018 bezieht sich auf den Bildungsbericht 2018, der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am Vortag veröffentlicht wurde. Richtigerweise wird hervorgehoben, dass immer noch unterdurchschnittlich wenige Frauen in der Schweiz Toppositionen besetzen. Dies wird der mangelnden Wettbewerbsbereitschaft der Frauen zugeschrieben.

Die darin gemachten Schlussfolgerungen sind allerdings nicht repräsentativ für den Bericht, auf den sie sich zu stützen behaupten, und darüber hinaus sehr kritikwürdig. Denn der Bund verkennt die wirklichen Schwierigkeiten des weiblichen Geschlechts in der akademischen Welt und beschuldigt die Frauen, selber für die Ungleichheiten verantwortlich zu sein, denen sie ausgesetzt sind. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall, wie die Studie A challenge to the meritocratic principle and to women’s careers – And what to do about it. zeigt, die im Januar 2018 von der League of European Research Universities (LERU) veröffentlicht wurde. Wenn Frauen auch im Vergleich zur Zahl der BewerberInnen nur begrenzten Zugang zu den höchsten Ebenen in der akademischen Welt haben, liegt dies vor allem an impliziten Vorurteilen gegenüber des weiblichen Geschlechts, durch die sie während ihrer gesamten akademischen Laufbahn benachteiligt werden. Noch beunruhigender ist, dass das Problem in ganz Europa vorherrscht und sich die Situation trotz der unternommenen Anstrengungen nicht verbessert.

Der VSS setzt sich für eine Gewährleistung der Chancengleichheit für beide Geschlechter ein, das bedeutet gleichberechtigter Zugang, gleiche Erfolgsaussichten und gleiche Karrierechancen.

Der VSS fordert deshalb:

  • Sicherstellen, dass alle Hochschulen über kompetente und ausreichend ausgestattete Strukturen zur Förderung der Gleichstellung verfügen
  • Berücksichtigung von Gender- und Gleichstellungsaspekten bei jeder Entscheidung mit politischen oder strukturellen Konsequenzen für die Hochschule
  • Öffentliche Ausschreibung von Stellenangeboten und explizit an Frauen gerichtete Anzeigen. Darüber hinaus müssen potenzielle Kandidat*innen ausdrücklich aufgefordert werden, ihre Bewerbungen einzureichen.