Die Hochschulen gehören uns allen

Es ist schon einige Zeit her, seit sich eine Gruppe von Professorinnen und Professoren im Rahmen des Zürcher Appells [1] an die Öffentlichkeit gewandt haben, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Hochschulen immer stärker von Drittmitteln abhängig sind, und um vor dieser Entwicklung zu warnen. Sie warnten davor, dass Hochschulen durch die Finanzierung von Dritten in Abhängigkeit von ebendiesen geraten, und die Unabhängigkeit von Wissenschaft, von Forschung und Lehre, nicht mehr gewährleistet sei.

Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Dritte an eine Hochschule, an ein Institut, an einen Lehrstuhl oder an eine Person aus der akademischen Welt herantreten, und diese danach als Dienstleistung ein klar definiertes Gebiet erforscht, einen Bericht für diese Dritten erstellt, oder für sie Abklärungen trifft. Solange man sich in einem klaren Dienstleistungsverhältnis befindet, der Auftrag klar ist, und die Einflussnahme der Dritten auf die sonstige wissenschaftliche Tätigkeit klar eingeschränkt ist, kann ein solcher Auftrag von Dritten sehr bereichernd sein für die Person, den Lehrstuhl, das Institut oder die Hochschule.

Problematisch wird es dann, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind. Von Seiten der Wissenschaft muss dann ein klares Nein kommen, wenn Dritte damit beginnen, ganze Lehrstühle zu finanzieren, sich in die Auswahl des akademischen Personals einmischen, oder die Forschung dominieren wollen. Forschung, Lehre und Wissenschaft müssen frei sein können, und frei sein heisst, unabhängig von den Interessen irgendwelcher Dritter. In der Schweiz garantiert die Bundesverfassung in Art. 20 die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre. Wenn aber Dritte einen so starken Einfluss auf ebendiese wissenschaftliche Forschung und Lehre ausüben, ist die Freiheit dieser nicht länger gewährleistet.

Erstens werden die Resultate solcher Forschung häufig nicht mehr frei mit der akademischen Welt und der Öffentlichkeit geteilt, sondern privatisiert, und damit exklusiviert. Dass dies Problematisch ist, zeigt sich beispielsweise im Bereich der medizinischen Wissenschaften, wo Forschungsresultate, wenn sie von einer öffentlichen Hochschule erarbeitet wurden, aber nicht im Besitz der Öffentlichkeit blieben, Leben gefährden können.

Zweitens begeben sich die Forscherinnen und Forscher in eine innere Abhängigkeit von den externen Geldgeberinnen und Geldgebern. Untersuchungen haben gezeigt, dass Forscherinnen und Forscher sich unbewusst von den Interessen ihrer Geldgeberinnen und Geldgebern beeinflussen lassen, und das in allen Bereichen der Wissenschaft, quer durch alle Fakultäten.

Drittens begeben sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrstühle, Institute und schliesslich ganze Hochschulen auch in eine äussere Abhängigkeit: eine Wissenschaft, die von Dritten finanziert wird, ist by the End of the Day auch von diesen Abhängig, da sie jederzeit damit drohen können, bei unliebsamen Verhalten die Finanzierung einzustellen, und damit die Existenz dieser Hochschulen, Institute, Lehrstühle und Personen bedrohen.

In der Vergangenheit und auch aktuell wurden verschiedene Modelle diskutiert, wie diese Problematiken eingedämmt werden könnten. Dritte sollen ihr Geld nicht direkt einzelnen Personen und Lehrstühlen, sondern besser der Hochschule als solches geben. Vereinbarungen sollen offengelegt werden. Der Einfluss von Dritten soll ganz klar definiert und eingeschränkt werden.

Diese und viele weitere Ideen sind alle schön und gut, aber sie bekämpfen das Problem nur in seinen Symptomen, nicht aber in seiner Ursache. Was es schliesslich braucht, um die verfassungsmässig geschützte Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung zu gewährleisten, ist ein klares Bekenntnis der Öffentlichkeit, der Politik und der öffentlichen Hand zu der Unabhängigkeit der Hochschulen. Dieses Bekenntnis darf aber nicht nur ein blosses Lippenbekenntnis sein, sondern muss auch konkret Umgesetzt werden. Ein erster Schritt dazu wäre, anstatt immer bei den Hochschulen zu sparen, die benötigten finanziellen Mittel ohne wenn und aber bereitzustellen, und diese so von der Notwendigkeit von Drittmitteln zu befreien.

Es braucht mehr Geld der öffentlichen Hand für unsere Hochschulen. Nur so kann die Schweiz Wissenschaft betreiben, die ihren Namen verdient. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Resultate dieser Wissenschaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere Hochschulen von uns, durch uns und für uns forschen und lehren.

– Thomas Leibundgut ist noch bis Ende Mai 2013 Vorstandsmitglied des VSS. Er studiert Geschichte im Master an der Universität Bern und war vor seinem Mandat beim VSS über zwei Jahre im Vorstand der StudentInnenschaft der Universität Bern.

Der VSS veröffentlicht in regelmässigen Abständen Blogbeiträge von Aktiven und Alumnis in ihrer jeweiligen Sprache. Die Beiträge repräsentieren die Meinung der Einzelpersonen.

[1] http://www.zuercher-appell.ch/