Flüchtlinge an die Schweizer Hochschulen

Der VSS begrüsst die Absichtserklärung von swissuniversities vom 17.09.2015 im Bereich Zulassung für Flüchtlinge aktiv zu werden. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf. Neben der Zulassung gilt es auch andere Hürden für Geflüchtete, die ihr Studium fortsetzen möchten, abzubauen.

Der Zugang zu den Hochschulen ist für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen theoretisch gewährleistet. Jedoch sind die Zulassungskriterien häufig nur schwer zu erfüllen. Der VSS sieht Handlungsbedarf: es braucht einen erleichterten Zugang für Personen aus den Fluchtländern! Oft scheitert der Zugang bereits daran, dass die Geflüchteten ihren studentischen Hintergrund nicht beweisen können, oder die Abschlüsse von den Schweizer Hochschulen nicht anerkannt werden.

Die Zulassung ist aber nicht die einzige Hürde. Weitere Probleme sind die schlechte Informationslage, ungenügende Sprachkenntnisse oder finanzielle Hindernisse. In allen diesen Bereichen braucht es umfassende Hilfeleistungen. Es ist wichtig, dass wir uns alle solidarisch zeigen und mithelfen die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Auch deshalb unterstützt der VSS den Aufruf von swissuniversities.

Die Zulassungsbedingungen liegen in der Autonomie der Hochschulen bzw. bei ihren Trägern. Diese Stellen sind gefordert alternative Zulassungen zu prüfen. Aus der Perspektive des VSS müssen ausserdem die erweiterten Problemfelder (Information, Sprache und finanzielle Unterstützung) angegangen werden. Hier sind Bund und Kantone in der Pflicht. Es besteht grosser und unmittelbarer Handlungsbedarf, es ist an der Zeit sich solidarisch zu zeigen. Bildung und Ausbildung sind Teil einer erfolgreichen Integration und diese ist von grundlegender Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft.

Für den VSS

Friedrich Stucki (de)
Sarah Burckhardt (fr)

MM Flüchtlinge