Der VSS verlangt, dass sich die Hochschulen den besonderen Bedingungen anpassen.
Der VSS schätzt es sehr, dass einige Hochschulen Massnahmen eingeführt haben, um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen. Er erachtet es aber als problematisch, dass Hochschulen, die den Vorlesungsbetrieb weiterführen, sich nicht immer lückenlos an die Weisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) halten. Die Vorlesungen werden zum Beispiel zeitlich nicht nach hinten verschoben. Somit wird es den Studierenden verunmöglicht, ausserhalb der Stosszeiten den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Zudem gibt es Fälle, in welchen auf Anwesenheitspflichten beharrt wird und die Vorlesungen werden in einzelnen Fällen immer noch in Räumen durchgeführt, die den empfohlenen notwendigen Abstand nicht ermöglichen.