Qualitätssicherung ja – aber richtig!

Seit Jahren klagen ProfessorInnen, Mittelbau und Studierende über die Qualitätssicherung. Sie sei zu teuer, zu bürokratisch, zu ineffizient. So berechtigt diese Kritik im Einzelfall auch sein mag, wird oft übersehen, worum es in der Qualitätssicherung gehen sollte: Das Setzen und Überprüfen von Anforderungen, die wir als Gesellschaft an die Hochschulen stellen. Wir Studierende haben daran ein immenses Interesse – schliesslich bestimmen wir, woran sich die Hochschulen bei der Ausgestaltung unserer Studien orientiert.
Die in der Schweiz geltenden Qualitätskriterien (Leitfaden, Seite 16) sind ein guter erster Schritt. Die regelmässige Evaluation von Seminaren und Vorlesungen ist ebenso notwendig für ein qualitativ hochwertiges Studium wie die Kommunikation dieser Prozesse oder ausreichend Hörsääle und Seminarräume.
Doch sie genügen nicht, richten sie doch einen sehr statischen Blick auf die Hochschulen, der die soziale Realität, in der sich die Institutionen bewegen, ignoriert. In seinen Perspektiven (Perspektiven zur Hochschullandschaft Schweiz, Seite 39) schlägt der VSS deshalb vier weitere Standards vor, die Hochschulen erfüllen müssen:

1. Gleichstellung: Hochschulen müssen die tatsächliche Chancengleichheit der Geschlechter herbeiführen und die so genannte horizontale und vertikale Segregation (ungleiche Verteilung von Frauen und Männern auf die Studienfächer und die akademischen Karrierestufen) bekämpfen.
2. Soziale Herkunft: Die Hochschulen müssen den sozialen Hintergrund ihrer Studierenden kennen und gewährleisten, dass niemand aufgrund seiner oder ihrer sozialen Herkunft ausgeschlossen wird.
3. Behinderung: Gleiches gilt für Behinderung: Studium und akademische Karriere müssen allen möglich sein. Niemand darf wegen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankhkeiten daran gehindert werden.
4. Migrationshintergrund: Ebenso muss beides für Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige sprachlicher oder ethnischer Minderheiten möglich sein.

Diese vier Standards sind keineswegs abschliessend, stellen aber das Fundament gerechter Hochschulen dar. Egal, ob Geschlecht, soziale Herkunft, Behinderung oder Migrationshintergrund: Für den Zugang zu Studium und akademischer Karriere dürfen diese Faktoren keine Rolle spielen. Qualitativ hochstehende Hochschulen sollten dies anerkennen und zu ihrer Politik machen.

zum Autor:
Dominik Fitze ist Mitglied des Vorstandes der StudentInnenschaft der Universität Bern (SUB) und Co-Präsident der Kommission für Soziales (SoKo) des VSS.