Medienmitteilung vom 16.12.2014Die Berner Universität wird ab Herbstsemester 2015 erstmals eine neue Regelung anwenden, die hunderte Studierende benachteiligen wird: Wer mehr als sechs Jahre ohne Abschluss studiert, dem werden jedes Semester die Studiengebühren verdoppelt. Nicht nur benachteiligt diese Regelung Studierende, die zur Studienfinanzierung arbeiten müssen, sie wird auch zu absurden Situationen führen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verurteilt die unfaire Neuerung.
Gemäss einer von der StudentInnenschaft der Universität Bern (SUB) durchgeführten Umfrage arbeiten heute 90% der Berner Studierenden. Viele von ihnen können deshalb nicht in der Regelstudienzeit studieren, einige benötigen mehr als sechs Jahre für den Bachelor. Diese Studierenden sind es auch, die von der neuen Regelung betroffen sein werden.
Zudem werden gerade jene Studierenden von der unfairen Regelung betroffen sein, die bereits andersweitig benachteiligt sind. Wer für Kinder sorgen muss, Studierende mit Behinderung, und Studierende, die aufgrund unerwarteter Schicksalsschläge ihr Studium verlängern müssen werden unter die neue Regelung fallen. Die Berner Studiengebührenregelung wird also jene hart treffen, die bereits heute benachteiligt sind, und sie weiteren finanziellen Problemen und zeitlichem Druckaussetzen.
Die Regelung enthält auch eine Härtefallregelung: Die Universitätsleitung kann in Härtefällen auf die Verdoppelung verzichten. Der VSS fordert die Berner Universitätsleitung aus den oben genannten Gründen auf, diese Härtefälle grosszügig und im Sinne der Studierenden zu definieren. Ansonsten droht, dass die Universität Bern benachteiligten Studierenden die Studiengebühren erhöht.
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