Stipendien sollen in Hochschulfinanzierung einfliessen

Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) nimmt Stellung zum Entwurf der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) über die Beiträge der Ausbildungskosten von universitären Hochschulen. Der Entwurf regelt wie viel Geld ein Kanton für Studierende zahlen muss, die an ausserkantonalen Universitäten studieren. Der VSS schlägt eine veränderte Berechnung der Ausgleichszahlungen vor. Die Gesamtsumme der Stipendienausgaben eines Kantons soll bei dessen Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden, um Kürzungen im Stipendienwesen zu verhindern.

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) fordert der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS), dass künftig alle kantonalen Ausgaben für Stipendien und Ausbildungsdarlehen berücksichtigt werden. Die IUV wird derzeit von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) überarbeitet und regelt wie viel Geld ein Kanton für Studierende zahlen muss, die an ausserkantonalen Universitäten studieren. «Gerade in ländlichen Kantonen gibt es aufgrund der grossen Distanz zur nächsten Universität oft einen hohen Bedarf an Stipendien», sagt Josef Stocker, ehemaliger Co-Präsident des VSS. «Zieht man die Stipendienzahlungen in die IUV mit ein, können diese regionalen Unterschiede berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird ein Anreiz für höhere Ausbildungsbeiträge gesetzt».

Keine Kompensation im Stipendienwesen

Der aktuelle Revisionsentwurf der EDK führt voraussichtlich dazu, dass verschiedene Kantone höhere Beiträge zahlen müssen. Die vom VSS vorgeschlagene Massnahme würde verhindern, dass die Kantone die höheren Beiträge durch Kürzungen im Stipendienwesen kompensieren würden. «Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, muss die EDK Massnahmen ergreifen, damit die Revision nicht zu Kürzungen im Stipendienwesen führt», betont Stocker, «der VSS ist überzeugt, dass der Einbezug der Stipendien in die IUV hierzu einen wichtigen Beitrag liefern kann.»

Vernehmlassungsantwort (Deutsch)
MM IUV