Der Bundesrat scheitert am Stipendienwesen

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Eine verpasste Chance für die Chancengleichheit

Der Bundesrat hat heute seinen Ergebnisbericht für die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes vorgelegt und die geplanten Anpassungen angekündigt. Im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf sind keine nennenswerten Neuerungen vorgesehen. Das Gesetz soll ein blosses Rahmengesetz werden und inhaltlich auf das Stipendienkonkordat verweisen. Obwohl der Bundesrat den dringenden Verbesserungsbedarf im Stipendienwesen anerkennt, versäumt er es, konkrete Lösungen anzubieten. Der VSS ist über die Zaghaftigkeit des Bundesrates konsterniert und fordert umgehend Massnahmen, um allen einen chancengleichen Zugang zur Tertiärbildung zu ermöglichen.

Bereits im Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision wurde unverständlicherweise auf eine materielle Harmonisierung verzichtet. Jetzt ist der Bundesrat vollends eingeknickt: Vorgeschrieben werden sollen nicht einmal mehr formelle Standards, sondern man will sich damit begnügen, auf das Stipendienkonkordat der Kantone zu verweisen. Dies wird nicht dazu führen, dass die Kantone ihre Stipendiensysteme harmonisieren – der Bund kann nämlich nicht rechtlich verbindlich auf das Konkordat verweisen.

Der Bundesrat schiebt die Verantwortung zurück an die Kantone, von denen eine eigentliche Harmonisierung kaum erwartet werden kann: Den Kantonen bleibt bei der Umsetzung des Konkordates zu viel Gestaltungsspielraum. Damit werden keine Ungleichheiten beseitigt – umso weniger, da erst 11 Kantone beigetreten sind und es äusserst unsicher ist, dass sich diese Zahl noch entscheidend erhöht. Die Kantone sind auf ein grösseres finanzielles Engagement des Bundes angewiesen und verlangen dies berechtigterweise als Voraussetzung für ein Eingreifen des Bundes auf normativer Ebene. Der Bundesrat reagiert auf diese Kritik nicht mit einer Erhöhung der Mittel, sondern schreckt davor zurück, die Finanzierung der Stipendien zu sichern.

Manuela Hugentobler, Vorstandsmitglied des VSS, sagt dazu: „Der geplante Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative ist eine Anerkennung der vom VSS geleisteten Arbeit, in der Sache wird er aber wirkungslos blieben: Eine Revision ohne konkrete Harmonisierung trägt nicht das Geringste zu einem chancengleichen Bildungssystem bei.“

Dass die Mehrheit der 90 VernehmlassungsverfasserInnen mit dem Entwurf unzufrieden war, bringt den Bundesrat nicht dazu, seinen Vorschlag zu verbessern, im Gegenteil: Entmutigt schlägt er vor, nur minimale Anpassungen vorzunehmen, um sich in diesem Thema einmal mehr nicht zu exponieren. Damit hat er es verpasst, tatsächlich etwas dazu beizutragen, „eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern“ herzustellen, wie dies Art. 2 Abs. 3 der Bundesverfassung fordert. Der Bundesrat lässt eine ganze Generation im Stich.

Der VSS verlangt vom Bundesrat, die Vernehmlassungsantworten ernst zu nehmen und die Missstände im Stipendienwesen umgehend zu beheben. Wir erwarten, dass ein Gegenvorschlag vorgelegt wird, der die Situation der Ausbildungswilligen endlich verbessert. Dafür müssen die Anliegen der Stipendieninitiative aufgenommen und die dringend notwendige materielle Harmonisierung im Sinne der Chancengleichheit angegangen werden. Es ist Zeit, dass die Politik Verantwortung übernimmt – weil Ausbildung Zukunft schafft!

Für weitere Informationen: Manuela Hugentobler, Vorstandsmitglied 078 696 08 09 Annina Grob, Generalsekretärin 079 785 06 14

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