Der Erfolg und die Qualität von Schweizer Fachhochschulen im Rahmen ihres vierfachen
Leistungsauftrags basieren massgeblich auf der aktiven Mitwirkung ihrer Angehörigen.
Durch partizipative Prozesse werden Entscheidungen über alle Stufen hinweg reflektiert,
Risiken frühzeitig erkannt und reduziert. Entgegen der Annahme, Mitwirkung und
Mitbestimmung führe zu Effizienzverlusten, zeigt sich vielmehr, dass geringere
Reibungsverluste – etwa durch weniger Konflikte oder Fluktuation – diese mehr als
überwiegen.
Während eine partizipative, demokratische Mitwirkungs- und Mitbestimmungskultur für alle
Angehörigen an den Schweizer Universitäten Tradition ist, sind die Fachhochschulen bis
heute “geführte Hochschulen”. Geführte Hochschulen unterschieden sich vor allem im
Bezug auf die Entscheidprozesse und Ernennungsverfahren von Leitungen massgeblich von
Universitäten. Durch die geringere Einbindung der Mitwirkung in diesen Prozessen, die sich
klar von Mitgestaltung unterscheidet, werden die Interessen der Hochschulöffentlichkeit
weniger stark in die tatsächliche Ausgestaltung von Rahmenbedingungen von Lehre und
Forschung miteinbezogen. In den vergangenen Akkreditierungsverfahren der
Fachhochschulen in der Schweiz wurde vor allem die strukturelle Verankerung der
Mitwirkung wiederholt bemängelt. Obwohl die Mitwirkung in den Fachhochschulgesetzen
und im Bundesgesetz verankert ist, ist deren Ausführung oft so schwammig, dass die
Erfolge der Mitwirkung an Fachhochschulen relativ klein und nicht nachvollziehbar sichtbar
sind.
Studierende haben als Hochschulangehörige klare Mitwirkungsrechte. Da deren konkrete
Ausgestaltung Sache der einzelnen Hochschulen ist, wird sie jedoch auf operativer Ebene
auf einem Minimum gehalten. Die langjährige Unterscheidung von Mitgestaltung und
Mitwirkung führt an Fachhochschulen dazu, dass Studierende oft von Prozessen und
Gremien ausgeschlossen werden, die tatsächlich Entscheidungen treffen.
Am 28. April 2025 hat der Verband der Lehrenden und Forschenden an Schweizer
Fachhochschulen (fh-ch) das Positionspapier “Mitwirkungsrechte der repräsentativen
Gruppen an Fachhochschulen” veröffentlicht. Der VSS unterstützt die darin genannten
Forderungen und möchte die Studierenden als spezifische Anspruchsgruppe aus der
Mitwirkung hervorheben und einige Punkte ergänzen.
Analyse
Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) sind «angemessene
Mitwirkungsrechte» der Hochschulangehörigen eine Voraussetzung für die institutionelle
Akkreditierung. Diese Akkreditierungen werden in der Regel alle sieben Jahre durchgeführt.
Bei der ersten Akkreditierungsrunde auf Basis des HFKG und der entsprechenden
Verordnung zeigte sich, dass die meisten Fachhochschulen und pädagogischen
Hochschulen die Anforderungen hinsichtlich Mitwirkung noch nicht erfüllten und
entsprechend nachbessern mussten. Zwar wurden in der Folge Anpassungen
vorgenommen, jedoch entsprechen die aktuellen Mitwirkungsregelungen an den
Fachhochschulen weiterhin nicht den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben.
Zur Mitwirkung gehört nicht nur die Möglichkeit zur Mitsprache oder Vernehmlassung,
sondern auch das Mitgestalten an Entwicklungsprozessen (z.B. in Arbeitsgruppen und
Kommissionen).
Zudem ist die Mitgestaltung der Angehörigen gerade bei strategisch relevanten Beschlüssen
an den Schweizer Fachhochschulen nicht gewährleistet. Der alleinigen Entscheidkompetenz
der Leitungsgremien der Fachhochschulen soll die Mitgestaltungs- und
Mitbestimmungskompetenz der Mitwirkung hinzugefügt werden. Das Erfahrungswissen der
Mitwirkung (darin enthalten sind auch die Studierendenvertretungen) sollen zukünftig nicht
nur angehört werden, sondern strukturell mitbestimmen. Das Expertenwissen der Leitungen
(Fachhochschulrat und Hochschulleitung) soll so mit dem Erfahrungswissen aus der
gesamten Hochschule ergänzt werden. Eine Einbindung der Angehörigen in den
Entscheidungsprozess an den Fachhochschulen, im Idealfall wie im Senat der Universitäten
mit Stimmrecht, würde zu einem direkteren und partizipativen Diskurs führen, der
Verbesserungen einfacher und schneller hervorbringen kann.
Nicht nur intern bringt eine partizipative Mitwirkungs- und Mitgestaltungskultur viele Vorteile,
die ausgebildeten Fachkräfte können mit den im Studium angeeigneten
Mitwirkungskompetenzen den zukünftigen Arbeitsplatz und somit auch den Arbeitsmarkt
nachhaltig prägen. Die Mitbestimmung kann die politische Bildung der Studierenden prägen
und die Gesellschaft bereichern.
Die Forderungen seitens VSS
Ausgehend vom Positionspapier des Verbands der Lehrenden und Forschenden der
Schweizer Fachhochschulen formuliert der VSS folgende Forderungen:
- Strukturell gesicherte Einsitze der Mitwirkung (studentische Repräsentation) in allen
Arbeitsgruppen, Kommissionen und Entscheidungsgremien mit Rede-, Antrags- und
Stimmrecht. - Zur Verfügung stellen der für die Mitwirkung nötigen Ressourcen (Zeitlich, Finanziell,
Räume, ECTS, Mitgliederlisten, etc.) - Zugriff auf alle Protokolle, Traktanden, Beschlüsse der Leitungsgremien für die
Vorstandsmitglieder Studierendenorganisationen unter Berücksichtigung des
Datenschutzes - Anwenden des Öffentlichkeitsprinzips an den Fachhochschulen
- Die Erfolge der Mitwirkung sollen klar nachweisbar aufgezeigt werden können.
Mitwirkung ohne Erfolge ist keine Mitwirkung! - Die Ausrichtungan einer demokratischen Hochschule, das Etablieren eines
Mitwirkungsorgans mit Vertretungen aus allen repräsentativen Gruppen mit
Stimmrecht zu allen hochschulrelevanten Entscheiden. - Anerkennung der Studierenden als essenzieller, mitgestaltendem Bestandteil der
Hochschule, nicht nur als “Nutzer:innen”.
Fazit
Die vorliegende Resolution macht deutlich, dass die bestehenden Mitwirkungsstrukturen an
Schweizer Fachhochschulen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Ansprüchen einer
modernen, partizipativen Hochschulkultur nicht ausreichend gerecht werden. Eine
konsequente Weiterentwicklung hin zu echter Mitgestaltung und Mitbestimmung stärkt nicht
nur die Qualität von Entscheidungen innerhalb der Institutionen, sondern fördert auch die
Identifikation der Hochschulangehörigen mit ihrer Hochschule.
Insbesondere die Einbindung der Studierenden als gleichwertige Akteur:innen trägt dazu
bei, Perspektivenvielfalt zu sichern, institutionelle Prozesse zu verbessern und nachhaltige
Entwicklungen zu ermöglichen. Partizipation ist dabei nicht als Hindernis, sondern als
Voraussetzung für effiziente und tragfähige Lösungen zu verstehen.
Der VSS fordert daher die Schweizer Fachhochschulen auf, die bestehenden Strukturen
weiterzuentwickeln und die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verbindlich zu stärken.
Das Ziel sind Fachhochschulen, die nicht nur geführt werden, sondern von ihren
Angehörigen aktiv mitgestaltet und mitgetragen werden.
